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Online-Zulassung Darmstadt (eVB)

Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Darmstadt
KFZ-Zulassungsstelle Stadt Darmstadt Rüdesheimer Straße 119 64285 Darmstadt Führerscheinstelle Stadthaus Luisencenter Luisenplatz 5 64283 Darmstadt
Zulassungsstelle Darmstadt

Zulassungsstelle Dieburg
KFZ-Zulassungsstelle Frankfurter Straße 115 64807 Dieburg Führerscheinstelle Albinistraße 23 64807 Dieburg
Zulassungsstelle Dieburg

Zulassungsstelle Groß-Umstadt
KFZ-Zulassungsstelle Saint-Péray-Straße 11 64823 Groß-Umstadt
Zulassungsstelle Groß-Umstadt

Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
KFZ-Zulassungsstelle Darmstädter Straße 48 64372 Ober-Ramstadt
Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

Zulassungsstelle Pfungstadt
KFZ-Zulassungsstelle Borngasse 17 64319 Pfungstadt
Zulassungsstelle Pfungstadt

Zulassungsstelle Weiterstadt
KFZ-Zulassungsstelle Riedbahnstraße 6 64331 Weiterstadt
Zulassungsstelle Weiterstadt