Online-Zulassung Aurich (eVB)
Die Online-Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Die VB-PIN
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?
- PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krafträder
- Wohnmobile
- Wohnwagen
- LKWs
- Anhänger
- Gabelstapler die über 20 km/h fahren
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten
- Angaben von Namen und Anschrift
- Fahrzeugart (z.B. Pkw)
- Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
- eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)
Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.
Wie lange ist eine eVB gültig?
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Aurich
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Zulassungsstelle Aurich
Zulassungsstelle Norden
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Zulassungsstelle Norden