Online-Zulassung Altenholz (eVB)
Online–Zulassung
In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Was ist eine VB-PIN?
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
- PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
- Krafträder
- Wohnmobile
- Wohnwagen
- LKWs
- Anhänger
- Gabelstapler die über 20 km/h fahren
- wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
- wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird
Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?
- persönliche Angaben wie Name und Anschrift
- um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
- Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
- abweichender Halter
Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich
Gültigkeit einer eVB
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Örtliche Kfz-Zulassungsstellen
Zulassungsstelle Altenholz
KFZ-Zulassungsstelle
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Zulassungsstelle Altenholz
Zulassungsstelle Eckernförde
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Zulassungsstelle Eckernförde