In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Aisch
KFZ-Zulassungsstelle
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt an der Aisch
Zulassungsstelle Neustadt a.d. Aisch
Zulassungsstelle Uffenheim
Zulassungsstelle Uffenheim
Zulassungsstelle Bad Windsheim
KFZ-Zulassungsstelle
Berliner Str. 16
91438 Bad Windsheim
Zulassungsstelle Bad Windsheim
Zulassungsstelle Scheinfeld
KFZ-Zulassungsstelle
Hauptstraße 3
91443 Scheinfeld
Zulassungsstelle Scheinfeld