Abmeldung auswärtiger Fahrzeuge

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­Um ein Fahrzeug, das nicht in der Stadt/dem Kreis zugelassen ist, vorläufig oder endgültig abzumelden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

 



  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Kennzeichenschilder
  • Eine Vertretung ist ohne Vollmacht möglich.

Beachten Sie: Falls Sie Ihr Fahrzeug verschrotten oder einen Demontagebetrieb übergeben, sollten Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstelle­n lassen.

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt:War ein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Still­legungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Für die Rückfahrt nach Stilllegung zum Wohnort, Autohändler oder Demontagebetrtieb informieren Sie sich bitte über den Gebrauch von ungestempelten Kennzeichen.

Die Stilllegung eines gestohlenen Fahrzeugs muss bei der auswärtigen Zulassungsstelle erfolgen.

Stilllegung

Bei Stilllegungen von Fahrzeugen wird nicht mehr zwischen kurzzeitiger oder endgültiger Stilllegung unterschieden. Es gibt für Fahrzeuge nur noch die Außerbetriebsetzung, bei der das Fahrzeug wie bisher stillgelegt, das Kennzeichen jedoch sofort wieder freigegeben wird.

Bei jeder Zulassung oder Ummeldung erhält ein Fahrzeug neue Kennzeichen.

Ausnahmeregelung

Will der Fahrzeughalter das bis jetzt von Ihm genutzte Kennzeichen beibehalten, kann er dieses bei der Außerbetriebsetzung reservieren und anschließend bei der Wiederzulassung verwenden. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit das Kennzeichen dem neuen Besitzer zu überlassen oder dieses für sein neues Fahrzeug zu nutzen.


Schlagwörter: abmeldung

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Volker Angström
abgemeldetes Fahrzeug verkaufen

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mein Fahrzeug abmelden/stillegen und in diesem abgemeldeten Zustand verkaufen. Geht das? Kann der neue Käufer dann das Fahrzeug einfach auf seinen Namen wieder anmelden? Vielen Dank und viele Grüße, Volker Angström

Beata Guddeit
Abmeldung oder Stilllegung was wäre sinnvoll

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ein vorkurzem in Duisburg zugelassenes Fahrzeug für ein paar Monate, vorausichtilch bis 11/11 abmelden oder stilllegen. Der Wagen wird in einer Garage stehen. Die Kennzeichen möchte ich nach Möglichkeit behalten. Der Wagen hat noch TüV bis 04/11. Was ist sinnvoller den Wagen abzumelden oder stilllegen. Wenn ich den Wagen in Nov./11 wieder anmelden werde, wie muss ich das mit dem abgelaufendem Tüv regeln. Welche Kosten kommen auf mich zu. Ich bitte um Beantwortung auf beata_guddeit@web.de, vielen Dank im Voraus. MfG Beata Guddeit