In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Zulassungsstelle Bad Ems
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Zulassungsstelle Bad Ems
Zulassungsstelle Lahnstein a. Rh.
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Westallee 5-7
56112 Lahnstein
Zulassungsstelle Lahnstein a. Rh.
Zulassungsstelle Nastätten
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Pestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Zulassungsstelle Nastätten
Zulassungsstelle Diez
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Wilhelmstraße 42 a
65582 Diez
Zulassungsstelle Diez