Versicherungs-Deckungskarte, "Doppelkarte", eVB

Bestellung einer Deckungskarte / Erfragen eines Angebotes

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich über das Internet und unterschiedliche Kfz-Versicherungs-Tarifrechner ein Angebot geben zu lassen, das Ihnen zusagt.

Denken Sie daran, Ihren Wunsch nach Kaskoschutz, Insassenunfallversicherung oder Schutzbrief anzugeben, da sonst Schäden in diesem Bereich bei einem eventuellen Unfall nicht mitversichert sind.

Verwendbare Doppelkarten

Versicherungsbestätigungen dürfen handschriftlich oder mit Schreibmaschine ausgefüllt werden. Eine Zusendung der Versicherungsbestätigungen an den Kunden ist auch über das Internet bzw. per E-Mail zulässig.

Einheitliche Deckungskarten nach Muster 6

Früher gab es Unterschiede zwischen den einzelnen Deckungskarten, die aber mittlerweile nicht mehr bestehen. Die alten Deckungskarten für Kurzzeit- oder Rote Kenn­zeichen dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Es gilt, dass alle Versicherungsbestätigungen für Zulassungen, Kurzzeit- oder Rote Kennzeichen nach Muster 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ausgestellt werden müssen. Besondere Versicherungs­nachweise gelten für Ausfuhrkennzeichen.

Einträge auf Deckungskarten

Die Zulassungsstelle benötigt von Ihnen eine ausgefüllte Deckungskarte, die Sie selbst vervollständigen können. Abweichende Daten von Versicherungsnehmer und Halter müssen durch die Personalien des zukünftigen Halters in einem dafür vorgesehenen Feld einge­tragen werden. Wählen Sie bitte auch die Art des beantragten Kennzeichens auf der Deckungskarte aus. Deckungskarten, auf denen Änderungen dieser Eintragungen, insbesondere Änderungen bei den durch Versicherer vorgedruckten Angaben, vorgenommen wurden, sind unzulässig und werden von der Zulassungsstelle nicht angenommen. Bei Fahrzeugen, die als Mietwagen genutzt werden, muss auf den Versicherungsbestäti­gungen der Vermerk "Selbstfahrermietfahrzeug" angebracht sein.

Schlagwörter: versicherung

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