Ummeldung innerhalb des Kreises
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Sie wollen ein Fahrzeug innerhalb des Kreises ummelden?
Benötigt werden dazu folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder Abmeldebestätigung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
- zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- SEPA-Lastschrift Mandat
- Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
- Kennzeichenschilder nur bei zugelassenem Fahrzeug und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird
Auf Wunsch ist auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens möglich.
Vorsprache: Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Sie haben ein Wunschkennzeichen? Vergessen Sie nicht, es zu reservieren und die Kennzeichen zu bestellen!
Schlagwörter: ummeldung
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Benötigt werden dazu folgende Unterlagen: - Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) oder Abmeldebestätigung - Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) - Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters - Vollmacht bei Vertretung - zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Vertreters - Ausgefüllte Versicherungsbestätigung - Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) - Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung - Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug - Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen - Kennzeichenschilder nur bei zugelassenem Fahrzeug und wenn Umkennzeichnung gewünscht wird
Sehr geehrter Damen und Herren ich habe meinen toyota mit dem kennzeichen F-MG 160 am 23.01.09 verkauft beim, Autohaus may may-gebrauchstwagen in der Arbhög 35510 Butzbach ist meine Auto abgemeldet das wollte ich von euch wissen.. Mfg m.güney
vor 6 Jahren und 7 Monaten
So, nun mal zur Klarstellung bei der Vorlage des Reisepasses. Dieser ist nur gültig in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung des jeweils zuständigen Einwohnermeldeamtes, da im Reisepass ja keine Adresse eingetragen ist. Dieser Nachweis muss aber zwingend bei der An- bzw. Ummeldend von Kfz u.ahnlichem vorliegen, a ja die Adresse in den Fzg. Papieren zu vermerken ist und dieses Angaben identisch mit dem Personalausweis sein müssen, sonst droht Ärger mit der Polizei ( falls Sie mal kontrolliert werden sollten, kommtna gelegentlich auch mal vor)!