Kfz-Zuschuss für beruftätige Menschen mit Behinderung
Wer aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen und gehandicapt ist, kann u.U. Zuschüsse vom Staat bekommen für die behindertengerechte Ausstattung des Autos und/oder für den Führeschein.
Voraussetzung ist immer, dass das auf Dauer und regelmäßig notwendig ist, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen. Dafür ist es unerheblich, ob der Betroffene selbst fährt oder sich fahren lässt.
Das betrifft vor allem Auszubildende (bis fünf Jahre nach Beendigung der Ausbildung), behinderte Arbeitnehmer und Arbeitslose mit Aussicht auf Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz. Auch Menschen, die in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls gehandicapt sind und Aussicht auf einen festen Arbeitsplatz haben, können Zuschüsse beantragen.
Im Einzelfall muss überprüft werden, ob die Zuschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit, beim Renteversicherungsträger oder beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger beantragt werden müssen.
Auskünfte und Beratung kann auch bei allen Servicestellen und Beratungsstellen nach
SGB IX eingeholt werden. Die Adressen finden Sie entweder bei Ihrer Krankenkasse und
bei der Kommune. Fragen Sie nach den SGB IX-Beratungstellen).
Benötigte Unterlagen sind in der Regel:
- Die Antragsunterlagen der jeweilige Stelle
- Nachweis über die anerkannte Behinderung
- Begründung über die Notwendigkeit wegen der Behinderung auf ein Auto angewiesen zu sein
- Kostenvoranschläge
Weiterführende Links:
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte - Rehabilitationsantrag
Anlage zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe
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