Die Schadenfreiheitsklasse bei der erstmaligen Versicherung eines Fahrzeugs wird durch die Versicherung nach folgenden Kriterien festgelegt:
- Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0/230%)
- Es ist die erste Kfz-Versicherung, die auf Ihren Namen abgeschlossen wurde.
- Schadenfreiheitsklasse ½ (SF ½/140%)
- Sie besitzen Ihre Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre und Ihre Eltern oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ist mindestens in der SF ½ eingestuft worden.