Ab März 2019 ist das Mofa-Kennzeichen grün

Ab März 2019 ist das Mofa-Kennzeichen grün

Mopeds, Mofas und andere Kleinkrafträder sind unkompliziert und deshalb auch beliebt. Eine Zulassung ist nicht erforderlich; es wird lediglich ein Versicherungskennzeichen benötigt, dessen Farbe zum 1. März 2019 wieder wechselt. Wer sich darum nicht rechtzeitig gekümmert hat, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.

Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds benötigen zwar keine Zulassung wie Pkws, eine Haftpflichtversicherung ist aber auch für Halter von Kleinkrafträdern Pflicht. Ihre Halter müssen sich jedoch einmal jährlich um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern. Das sieht Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. Wie jedes Jahr wechselt auch 2019 zum 1. März die Farbe des Kennzeichens; dieses Mal von blau auf grün! Die neuen Schilder sind bei der jeweiligen Versicherung Versicherung erhältlich.

Mit der falschen Kennzeichenfarbe sollte sich ein Mofa- oder Mopedfahrer nicht erwischen lassen. Erstens macht sich der Fahrer strafbar. Zweitens riskiert er seinen Versicherungsschutz. Und das kann teuer werden. Wie die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, zahlt eine Versicherung für einen durch ein Kleinkraftrad verursachten Unfallschaden durchschnittlich 3.000 Euro. Ein Fahrer mit falschem Kennzeichen müsste diese Kosten dann aus eigener Tasche zahlen. Im Übrigen hat der GDV auch festgestellt, dass die Zahl der von 1,7 Millionen Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen verursachten Haftpflichtschäden im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent auf über 19.000 gestiegen ist.

Welche Kleinkrafträder das Versicherungskennzeichen benötigen

-Kleinkrafträder, Quads und Trikes mit einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h;

-Elektrofahrräder inkl. Tretunterstützung mit Geschwindigkeiten über 25 km/h oder mit tretunabhängiger Motorunterstützung mit mehr als 6 km/h mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h;

-Segways mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h,

-Motorisierte Krankenfahrstühle

-Mopeds und Mofas aus DDR-Produktionen, die bereits vom dem 01.03.1992 versichert waren und höchstens 60 km/h fahren.

 

Quellen: www.pfefferminzia.de www.focus.de

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