Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits
testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden.
Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen
Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen
Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Was ist eine VB-PIN?
Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen
Online Portale der Versicherungen.
Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und
Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt
und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen.
Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess
der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt,
da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre
Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen
ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue
eVB–Nummer ausgegeben werden.
Gültigkeit einer eVB
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein
Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und
bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB
angefordert werden.
Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der
Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der
eVB-Pin-Nummer gewährt.