In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern,
die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt,
den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich
ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die
die bisherige Doppelkarte ablöst.
Die VB-PIN
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter
der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die
Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte
Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Eine eVB–Nummer wird vergeben für:
Für das Erstfahrzeug,
Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
Krad
Wohnwagen oder Wohnmobil
Lieferwagen
Anhänger
Gabelstapler über 20km/h
um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen
Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?
Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen
ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue
eVB–Nummer ausgegeben werden.
Gültigkeit einer eVB
Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug
innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei
Monaten
für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.
Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der
Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der
eVB-Pin-Nummer gewährt.
Weitere Informationen zur eVB/ Onlinezulassung vor Ort
Hilfe finden Sie in der Regel bei den örtlichen Straßenverkehrsämtern: