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Umweltzonen und Feinstaubplaketten

Ursachen für die Einführung von Feinstaubplaketten: Laut der Weltgesundheitsorganisation WHO kommt es jährlich zu über 300.000 Todesfällen weltweit, die auf eine zu hohe Feinstaubbelastung zurückzuführen sind. In den Städten München, Dortmund, Cottbus, Bremen, Berlin und vielen anderen sind in den letzten Jahren Überschreitungen der­ Feinstaubrichtlinien gemessen worden. Zur Eindämmung der Feinstaubbelastung hat man sich aufgrund dessen zu der Einführung einer Umweltzone geeinigt.

Nicht nur der Feinstaub verantwortlich ist für gesundheitliche Schäden verantwortlich, sondern auch Belastungen durch Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol, Ozon usw. In alten Dieselfahrzeugen ohne Rußpartikelfilter und Benzinfahrzeugen ohne geregelten Kat wurden diese Schadstoffquellen ausfindig gemacht.

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Eine Feinstaubplakette können Sie direkt hier erwerben

Sie benötigen lediglich Ihren Fahrzeugschein.
Der Erwerb einer Feinstaubplakette ist generell keine Pflicht, nur wer plant, demnächst in oder durch eine der bereits bestehenden Umweltzonen zu fahren, sollte sich eine Umweltplakette besorgen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bugeld von 40,00 € Bußgeld mit einem Punkt in Flensburg, auch wenn die Emissionswertedes Fahrzeuges zu einer Durchfahrt der Umweltzone berechtigen würden.

 

 

Kategorien der Feinstaubplaketten

Es gibt vier Schadstoffgruppen, von denen drei Gruppen durch Plaketten gekennzeichnet sind, die gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden müssen.
Die verschiedenen Gruppen werden aufgrund der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien fest . Um fest zu stellen, ob Ihr Fahrzeug den Richtlinien entspricht, sehen Sie anhand des Schadstoffschlüssels im Fahrzeugschein.
In alten Fahrzeugscheinen vor dem 1. Oktober 2005 sind es die letzten beiden Ziffern der „Schlüsselnummer zu 1'' in der ersten Zeile. In den neuen Papieren steht die Zahl unter „Punkt 14.1''.

umweltplakette keine
Schadstoffgruppe 1 - keine Plakette
alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: 0, 03-13, 15, 17, 88, 98
Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
umweltplakette rot 2
Umweltplakette Rot
Schadstoffgruppe 2 - rote Plakette
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: (sind nicht vorgesehen)
Diesel: 25-29, 35, 41, 71
umweltplakette gelb 3
Umweltplakette Gelb
Schadstoffgruppe 3 - gelbe Plakette
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: (nicht vorgesehen)
Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25-29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
umweltplakette grün 4
Umweltplakette Grün
Schadstoffgruppe 4 - grüne Plakette
Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat)
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-70, 71-75, 77
Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75
Diesel mit Partikelfilter
PM1: 49-52
PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70
PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

Einführung der Umweltzone

Seit dem 01. Janua­r 2008:

  • Berlin in dem durch den S-Bahn-Ring gezeichneten Innenstadtbereich
  • Köln im Innenstadtgebiet linksrheinisch und die Stadtteile Deutz und Mülheim
  • Hannover im Bereich durch den Schnellstraßenring (West-, Süd- und Messeschnellweg) sowie im Norden durch die Straße Sahlkamp.

Seit dem 12. Januar 200­8:

  • Dortmund mit einer Länge von etwa 300 Metern als kleinste derzeitige Umweltzone

Seit dem 01. März 2008:

  • Stuttgart im gesamten Stadtgebiet inklusive aller Stadtbezirke und inklusive Bundesstraßen. Die Autobahnen sind davon ausgenommen.
  • Mannheim in dem Bereich der gesamten Kernstadt, also für alle Quadrate, den Jungbusch und die Neckarstadt, ebenso wie die Ost- und Schwetzingerstadt
  • Tübingen in der gesamten Innenstadt und weite Teile der angrenzenden Stadtgebiete
  • Ludwigsburg im gesamten Stadtgebiet, die Stadtteile Neckarweihingen und Poppenweiler, die Neckartalstraße sowie die Gewerbegebiete Ludwigsburg Nord („Tammer Feld“), Hintere Halden/Waldäcker und Osterholz sind von der Umweltzone ausgenommen.
  • Leonberg in der Kernstadt
  • Schwäbisch Gmünd in der gesamten Kernstadt, gilt auch für die B29
  • Reutlingen in der Alt- und Oststadt, und im Ringelbachgebiet
  • Ilsfeld in der gesamten Kernstadt ohne Ortsteile

Seit dem 01. Juli 2008:

  • Bochum in der gesamten Kernstadt

Seit dem 01. Oktober 2008­­:

  • Im Ruhrgebiet: Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum, Dortmund und Herne.
  • Desweiteren: München und Frankfurt am Main

Ab dem 01. Januar 2009:

  • Augsburg, Bremen, Heilbronn, Herrenberg, Karls­ruhe, Ulm, Mühlacker, Pforzheim

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Ab dem 15. Februar 2009­:

  • Düsseldorf­, Wuppertal

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Ab dem 01. Januar 2010­­:

  • Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg

Ab dem 04. Januar 2010:

  • Osnabrück

Ab dem 01. Januar 2011:

  • Leipzig

Mit Datum offen:

  • Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Gera, Jena, Kassel, Magdeburg, Nürnberg, Regensburg, Großumweltzone-Ruhrgebiet

Es wird in Erwägung gezogen aus den einzelnen Umweltzonen der Städte Dortmund, Essen, Mühlheim/Ruhr, Oberhau­sen und Duisburg, usw. eine Großumweltzone Ruhrgebiet unter Einbezug von 13 Städten einzurichten. In weiteren Städten droht aufgrund Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr ebenfalls die Einführung einer Umweltzone. Folgende Städte sind uns bekannt: Potsdam, Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, Brandenburg a. d. Havel, Halle an der Saale und Bernau.

 

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Schlagwörter: umweltplakette

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