Weiterbildung für Brummi – Fahrer

Weiterbildung für Brummi – Fahrer

 

Die Fortbildung umfasst 35 Stunden, die auf 5 Module in 5 Jahren verteilt werden kann.

Es umfasst aktuelle Kenntnisse zu Vorschriften im Güterverkehr; moderne Sicherheitstechniken; wirtschaftliche Fahrweise; Wirkung der Getriebeübersetzung sowie Ladungssicherheit.

 

Seit Jahren tätige Berufskraftfahrer müssen die 35 Stunden umfassende Qualifikation bis zum

10.September 2014 mit Eintrag in Ihrem Führerschein nachweisen. Wer dies jedoch auf die lange Bank schiebt, könnte in Schwierigkeiten geraten. Es gibt derzeit etwa 5000 befähigte Ausbilder in den Akademien von TÜV und Dekra sowie speziellen Fahrschulen. Pro Schulung darf der Ausbilder 30 Personen gleichzeitig schulen. Die Fortbildung wird sich in den meisten Fällen auf die Samstagabende konzentrieren, um nicht die Dienstpläne der Unternehmen zu stören.

 

Je nach Ausbildungsstätte sind die Preise für die 35 Stunden unterschiedlich. Jedoch werden etwa 500 Euro veranschlagt.

18- bis 21-Jährige zukünftige LKW-Fahrer müssen vor der IHK eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Diese dauert in etwa 7,5 Stunden und kostet rund 1300 Euro. Ein entsprechender Führerschein sollte bereits erteilt worden sein.

Für Berufseinsteiger ab dem 21 Lebensjahr umfasst die Prüfung 140 Stunden. Darunter zehn Fahrstunden. Die theoretische Prüfung ( 90 Minuten) erfolgt durch die IHK. Es entstehen Kosten um die 4000 Euro mit den Aufwendungen für den Führerschein.

Junge Leute die bei der Bundeswehr ihren LKW – Führerschein erworben haben, gilt das Antragsdatum im zivilen Führerschein. Liegt dieser vor dem 10. September 2009 brauchen die Inhaber „nur“ die 35 Stunden Fortbildung.

 

Die gesetzlichen Vorschriften sind europaweit gültig und werden von den jeweiligen Ländern umgesetzt. Sollte ein Fahrer nicht die nötigen Nachweise besitzen, so erwartet den Unternehmer der die Touren anordnet ein Bußgeld zwischen 400 bis zu 20 000 Euro. Den Fahrern ohne gültige Befähigung drohen Strafen von 100 bis zu 5000 Euro.

Die Schulungen müssen alle fünf Jahre nachgewiesen werden.

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