Das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) hat die Deckungskarte in Papierform ersetzt. Es handelt sich um eine siebenstellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, mit der der Zulassungsbehörde nachgewiesen wird, dass Sie eine Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen haben. Man braucht eine eVB-Nummer
für die Zulassung seines Fahrzeugs
für die Umschreibung auf einen anderen Halter
für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
bei Umkennzeichnung nach Verlust oder Diebstahl des Nummernschilds
bei einem Wechsel des Wohnorts, wenn dieser in einem anderen Zulassungsbezirk liegt
Bei einem Versichererwechsel benötigen Sie keine Deckungskarte bzw. eVB-Nummer mehr, da Ihre Versicherung direkt die Zulassungsbehörde benachrichtigt und die notwendigen Daten und den Zeitpunkt der Versicherungsummeldung übermittelt.