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Warnwestenpflicht auch in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2014 tritt das neue europäische Gesetz der Warnwesten-Pflicht in Deutschland in Kraft. Betroffen sind alle zugelassenen deutschen Fahrzeuge, wie PKW, LKW und Busse.

 

Ausgenommen davon sind gewerbliche Fahrzeuge, da diese schon länger einer Warnwesten-Pflicht unterliegen. Des weiteren sind Wohnmobile und Motorräder von der Pflicht ausgenommen. Es gilt pro Fahrzeug eine Warnweste für den Fahrzeuglenker. Selbstverständlich kann man noch weitere Warnwesten im Fahrzeug mitführen, damit weitere Insassen des Fahrzeuges die gleiche Sicherheit erfahren können.

 

Die Sicherheitswarnwesten gibt es in den Tagesleuchtfarben rot, gelb und orange. Die Westen unterliegen den Normen EN 471 und EN ISO 20471. Eine oder beiden Normen sind zur Erkennung im Wäscheschild eingenäht. An Vorder- und Rückseite sind je zwei retroreflektierende Streifen im unteren Bereich vorgeschrieben. Die Warnweste sollte immer griffbereit im Fahrzeug verstaut sein z. B. unter einem der Sitze, im Handschuhfach oder in den Türfächern vorne. Beim Ausstieg aus dem Vehikel aufgrund einer Panne, eines Unfalls oder anderer Notsituation sollte die Weste sicher am Körper anliegen und geschlossen sein. Die Tragepflicht gilt somit außerhalb geschlossener Ortschaften, wie z. B. auf Autobahnen, auf deren Randstreifen und sämtlichen Autostraßen.

 

Bei einer polizeilichen Kontrolle ist man nun ab Anfang Juli verpflichtet bei Verlangen, neben den gewohnten Pflicht-Accessoires wie Warndreieck und Verbandskasten auch die Sicherheitswarnweste vorzuzeigen. Sollte man diese nicht mitführen droht dann ebenfalls, wie beim fehlenden Dreieck und Verbandskasten, ein Bußgeld. Dieses wird hier bei uns in Deutschland mit 15 Euro angesetzt.

 

In vielen europäischen Ländern besteht bereits diese Warnwestenpflicht. Die Weste muss bei einem Unfall oder einer Panne etc. sobald man das Fahrzeug verlässt, getragen werden. Bei einigen Euroländern bleibt es nicht nur bei der Tragepflicht des Fahrzeugführers, sondern auch die gesamten Mitinsassen müssen eine Weste tragen.

 

Da es im europäischen Ausland zu horrenden Strafen kommen kann, wenn man gar keine bzw. auch für die Mitfahrer keine Sicherheitsweste mitführt.Es wird für Fahrten in diese Länder geraten für jeden Mitfahrer eine Warnweste mitzunehmen, aber auch für alle Mitfahrer in Deutschland wird zur Warnweste geraten. Die Spanne der Verwarngelder in den Ländern der EU liegt zwischen 14 Euro und 1375 Euro. Vor Antritt ins (europäische) Ausland sollte man sich über sämtliche Rechte und Pflichten , aber auch den Bußgeldern erkundigen.

 

Der Preis für eine Warnweste variiert zwischen 2 – 5 Euro. Erhältlich sind die Westen im Auto-Fachhandel, in Baumärkten, oder in zahlreichen Internetshops.

 

Ohne eine Warnweste sind Fußgänger für Autofahrer erst aus einer Entfernung von maximal 80 Metern wahrzunehmen. Mit einer Weste nehmen Fahrzeugführer diese von weitem frühzeitig wahr und können Ihr eigenes Fahrverhalten anpassen. Es muss nicht schlagartig gebremst oder ausgewichen werden.

 

Das Tragen von Warnwesten gilt zur eigenen Sicherheit. Man wird 5 Mal eher von Fahrzeugführern wahrgenommen beim Tragen einer Sicherheitswarnweste. Mit zu den Hauptgefahren bestehen bei Dunkelheit von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen zu werden, z. B. Beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder beim Gang zur Notrufsäule.

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