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Verkehrsregeln: 15 weitere Irrtümer und Mythen

Am Montag vergangener Woche haben wir bereits über vier Mythen und Irrtümer im Zusammenhang mit Verkehrsregeln berichtet. Heute folgt die Fortsetzung. Testen Sie doch mal, ob Sie in der entsprechenden Verkehrssituation richtig agiert hätten.

Mittelplatz ist der unsicherste Platz im Auto

Wer hätte das gedacht, das stimmt so nicht. Ganz im Gegenteil. Dieser äußerst unbeliebte Platz ist sogar der sicherste im gesamten Fahrzeug. Zu diesem Ergebnis kamen amerikanische Wissenschaftler, die mehrere tausend Unfälle ausgewertet haben. Fazit: Auf dem mittleren Rücksitz ist man um bis zu 25 Prozent weniger gefährdet als die beiden Sitznachbarn, da bei einer seitlichen Kollision die Pufferzone am größten ist.

Autokorsos sind doch erlaubt, oder?

Leider nein! Spontane Autokorsos sind illegal, da es sich strenggenommen um eine Demonstration handelt, die vorher angemeldet werden muss. Auch unnützes Hin- und Herfahren ist laut § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Auf jeden Fall dann, wenn andere dadurch belästigt werden. Doch bei Weltmeisterschaften drückt die Polizei meist ein Auge zu.

Anhalten am rechten Straßenrand nur nach Blinken!

Erstaunlicherweise muss man das nicht. Blinker dienen der Ankündigung von Fahrtrichtungsänderungen oder Fahrspurwechseln. Wer auf gerader Strecke nur rechts heranfährt, wechselt nicht die Fahrtrichtung und muss deshalb auch nicht blinken. Wer es trotzdem tut, macht sich aber nicht strafbar - und es schadet ja auch nicht. Lichthupe ist verboten! Außerhalb von Ortschaften dürfen Autofahrer langsam fahrende Autos durchaus mit der Lichthupe auf die rechte Spur schicken. Das steht sogar im Gesetz. Allerdings gilt wiederholtes Aufblenden in Verbindung mit dichtem Auffahren als Drängeln, und das ist verboten! Im Umkehrschluss ist es ebenso verboten, Drängler durch unerlaubte Bremsmanöver erziehen zu wollen.

Es gibt doch eine Obergrenze für Bußgeldbescheide!

Für Deutschland ist das richtig, denn hierzulande gilt für Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Bußgeldobergrenze von 2000 Euro, wenn man, obwohl man das Schild gesehen hat, vorsätzlich zu schnell fährt. In der Schweiz ist die Festlegung der Höhe der jeweiligen Bußgeldbescheide bei Geschwindigkeitsübertretungen anders geregelt. Sie ist vom Einkommen des Verkehrssünders abhängig.

Müdigkeit ist genauso gefährlich wie Alkohol am Steuer!

Das ist absolut richtig. Laut einer australischen Studie ist bereits nach 17 Stunden ohne Schlaf die Fahrleistung fast genauso schlecht wie bei 0,5 Promille. 24 Stunden ohne Schlaf entsprechen knapp einem Promille. Die Unfallstatistik zeigt Ähnliches: Jeder vierte tödliche Unfall ist in Deutschland auf Müdigkeit zurückzuführen. Eine wissenschaftliche Studie hat gezeigt, dass beliebte Tricks wie Kaffee, Fenster öffnen oder laut aufgedrehte Musik nicht helfen, die Müdigkeit zu vertreiben.

Die Farbe der Parkscheibe ist doch egal, oder?

Parkscheiben müssen blau, 15 cm hoch und 11 cm breit sein. Ausnahmen gibt es keine. Und für deren Benutzung gibt es ganz klare Regeln. So muss immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden. Wird das Auto um 11.40 auf dem Parkplatz abgestellt, muss die Parkscheibe demzufolge auf 12.00 Uhr eingestellt werden. Aber Achtung: Das Weiterdrehen zum Zwecke einer Parkzeitverlängerung ist untersagt.

Einhändiges Fahren auf dem Fahrrad ist verboten

Das stimmt so nicht ganz. Erlaubt ist es schon. Entscheidend ist, was man mit der freien Hand macht. Einkaufstaschen halten oder ein zweites Fahrrad nebenher schieben ist legal, solange man es unter Kontrolle hat. Sogar „Gassifahren“ mit dem Hund (aber ausschließlich mit Hunden an der Leine und keine anderen Tiere) und Händchen halten sind ebenfalls erlaubt. Nur in einem Punkt gibt es kein Pardon: Das Handy mit der freien Hand zu bedienen ist auch auf dem Fahrrad verboten.

Radfahrer dürfen sich bei roter Ampel neben den wartenden Autos vorbeischlängeln

Auch wenn sich Autofahrer immer wieder darüber aufregen, ist es Fahrradfahrern und auch Motorradfahrern erlaubt, sich rechts an den Autos bis zur Ampel vorbeizuschlängeln, insofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Bordstein eingehalten werden kann. Das wird sogar ausdrücklich empfohlen. Und zwar aus Sicherheitsgründen, weil Rad- und Motorradfahrer besser von Autofahrern wahrgenommen werden, wenn sie vor ihnen an der Ampel stehen.

Knöllchen auf dem Privatparklatz, was soll denn das?

Wer auf einen privaten Parkplatz fährt, akzeptiert die dort geltenden Nutzungsbedingungen. Darf man dort nur für zwei Stunden stehen, ist es dem Besitzer gestattet, bei Überschreitung der Höchstparkdauer zu kassieren. Das nennt sich dann nicht Strafzettel, sondern Vertragsstrafe. Zwischen 15 und 40 Euro können fällig werden.

Rote Ampel umfahren: Das ist doch nicht schlimm

Auch wenn viele Radfahrer darin kein Vergehen sehen, handelt es sich beim Umfahren einer roten Ampel tatsächlich um einen Rotlichtverstoß, der mit bis zu 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann. Absteigen und Schieben ist die richtige Verhaltensweise.

Parkplatz besetzen verboten?

Das erste Auto, das sich einer Parklücke nähert, darf parken. Aber ist es erlaubt, einen Parkplatzbesetzer notfalls herausdrängen? Dazu haben die Gerichte unterschiedlich entschieden. Einige Richter haben den Autofahrer wegen Nötigung bestraft, andere haben dieses Verhalten seltsamerweise als Notwehr des Autofahrers ausgelegt. Unsere Empfehlung: Lieber lassen, denn der Klügere gibt nach und findet auch woanders einen Parkplatz.

Mit Rollerblades auf dem Radweg erlaubt?

Rollerblades sind gemäß §24 der STVO besondere Fortbewegungsmittel (wie Skateboards und Tretroller) sind laut Gesetz also Fußgänger. Deshalb darf mit Inlinern nur auf dem Fußgängerweg gefahren werden. Und das, obwohl man mit ihnen bis zu fünfmal schneller unterwegs ist als Fußgänger. Nur besonders kennzeichnete Radwege dürfen mit Rollerblades befahren werden.

Auf dem Gepäckträger mitfahren ist doch verboten!

Wer hat das nicht schon einmal gemacht und jemanden auf dem Gepäckträger mitgenommen. Das dürfen allerdings nur Kinder bis 7 Jahre und auch nur im Kindersitz. Wird man erwischt, ist ein Bußgeld von fünf Euro fällig.

Auto mit Werbung: Dauerparken erlaubt

Lieder nein! Werbung auf dem Auto klingt nach leicht verdientem Geld, doch ab der 5. Woche gilt so ein geparktes Fahrzeug als Litfaßsäule und kann mit einer Sondernutzungsgebühr belegt werden. Die Höhe ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Das verdiente Geld wäre dann weg. Deshalb das Auto immer wieder mal umparken.

Quelle: Film von Galileo (15 Mythen in 15 Minuten: Parken und Verkehr) auf https://www.fnp.de/wirtschaft/verbraucher/auto-fehler-kfz-verkehr-autofahrer-frankfurt-verkehrsregeln-irrtum-denkfehler-zr-90163463.html

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