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Prüfung des Verbandskastens bei Hauptuntersuchung Pflicht

Nicht nur Warnwesten und Warndreieck, sondern auch der Verbandkasten sind in jedem Fahrzeug Pflicht. In einen Verbandskasten gehören unter anderem Kompressen, Einmalhandschuhe, Wundschnellverbände und Schere. In naher Zukunft werden wohl auch zwei Mund-Nasen-Schutzmasken in den Verbandkasten gehören.

Wurde der Verbandkasten einmal im Fahrzeug verstaut, schenkt man ihm schon bald keine Beachtung mehr. Das ist nicht weiter tragisch, solange er im Falle eines Unfalls nicht gebraucht wird. Trotzdem ist es für Autofahrer empfehlenswert, ab und an zu überprüfen, ob die Ausrüstung des Verbandkastens (noch) komplett ist. Das wird sich spätestens bei der Hauptuntersuchung herausstellen, weil dann auch er auf dem Prüfstand steht. Unbegrenzte Haltbarkeit bei vollständigem Verbandkasten? Laut TÜV-Verband trifft dies nicht zu, denn es gibt auf dem Kasten ein Ablaufdatum, das insbesondere für Verbandsmaterialien oder Kompressen gilt (separate Kennzeichnung). Hierzu sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik des TÜV: „Eine Schere und andere Inhalte haben kein Verfallsdatum, sodass man grundsätzlich auch die einzelnen abgelaufenen Bestandteile austauschen könnte, bevor man den ganzen Verbandskasten entsorgt.“

Erfolgt bei der Hauptuntersuchung immer ein Check des Verbandkastens?

Ja, denn dieser Check ist Teil der Pflichtuntersuchung. Die Prüfer müssen prüfen, ob ein der Norm entsprechender Verbandkasten an Bord des Autos mitgeführt wird. Außerdem kann laut der Prüforganisation DEKRA ergänzend auch der Zustand, also das Ablaufdatum, kontrolliert werden.

Ein fehlender, unvollständiger oder mangelhafter Verbandkasten wird als „geringer Mangel“ beanstandet. Ist das Ablaufdatum überschritten, wird das im Prüfbericht in Form eines Hinweises festgehalten, so die Erklärung der DEKRA.

Kann mich der Verbandkasten die Plakette kosten?

„Bei einem geringen Mangel wird die Plakette erteilt", erklärt Frank Schneider. „Es liegt in der Halterverantwortung, den Mangel abzustellen." Das bedeutet, dass nach der Erneuerung des Verbandkastens keine weitere Vorstellung des Fahrzeugs bei der Prüfstelle erforderlich ist. Liegt hingegen ein „erheblicher Mangel“ vor, muss dieser vor der Erteilung der Plakette behoben werden.

Geringe Mängel sind laut DEKRA innerhalb eines Monats zu korrigieren. Geschieht dies nicht, könnte das beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle festgestellt werden. Daher der Hinweis des ADAC: Stellt sich bei einer Verkehrskontrolle heraus, dass sich kein Verbandkasten im Auto befindet, könne der Fahrer ein Bußgeld von 10 Euro riskieren.

Worauf sollte beim Kauf eines Verbandkastens geachtet werden?

Laut TÜV ist dabei nicht viel falsch zu machen. Wichtig ist, dass der Inhalt der Norm DIN 13164 entspricht. „Die Qualität der enthaltenen Medizinprodukte ist ebenfalls durch entsprechende Normen und Standards abgesichert", so Schneider.

Demnächst steht allerdings eine Neuerung an: Laut Bundesverkehrsministerium soll auch der medizinische Mund-Nasen-Schutz ebenfalls verpflichtender Bestandteil des Verbandkastens sein; vermutlich mit der nächsten Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Laufe des kommenden Jahres.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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