Prämie für E-Autos: Für Plug-in-Hybride neue Vorgaben geplant

Prämie für E-Autos: Für Plug-in-Hybride neue Vorgaben geplant

Im Rahmen der geplanten Verlängerung der deutlich höheren Kaufprämie für E-Autos sind für Plug-in-Hybridfahrzeuge hinsichtlich der elektrischen Reichweite strengere Vorgaben in Planung.

Der Entwurf einer neuen Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag, sieht vor, das „Plug-ins“ weiterhin förderfähig seien. Allerdings müssten die Reichweiten im rein elektrischen Betrieb zukünftig höher sein. Ein Plug-in-Hybrid ist eine Kombination aus E-Antrieb und Verbrenner.

E-Kaufprämie: Verlängerung bis Ende 2025

Wie bereits politisch beschlossen, soll die deutlich höhere staatliche Elektroauto-Kaufprämie bis Ende 2025 verlängert werden, die bisher bis Ende 2021 befristet ist. Im vergangenen Sommer war der sogenannte Umweltbonus vom Bund mittels einer „Innovationsprämie“ erhöht und somit die Förderung beim Kauf eines E-Autos verdoppelt worden. Seitdem ist bei den Neuzulassungen von E-Autos ein starker Anstieg zu verzeichnen.

Vom Wirtschaftsministerium wurde nun die erforderliche Änderung der Förderrichtlinie für die Verlängerung in die Ressortabstimmung gegeben, die im Entwurf als ein zentrales Instrument zur Forcierung des Markthochlaufs der Elektromobilität bezeichnet worden sei. Über 258.000 Fahrzeuge seien im ersten Halbjahr 2021 durch diese Innovationsprämie gefördert und insgesamt rund 1.32 Milliarden Euro ausgezahlt worden.

Mindestreichweite muss erfüllt werden

Laut Entwurf soll mit der neuen Förderrichtlinie die Regelung für Plug-in-Hybridfahrzeuge strenger gefasst und dabei der elektrische Antrieb stärker in den Fokus rücken. Bisher muss bei Plug-in-Hybriden entweder ein CO2-Kriterium erfüllt oder eine Mindestreichweite gegeben sein. Nun soll das CO2-Kriterium ab dem 1. Oktober 2022 wegfallen und eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern greifen. Diese soll ab dem 1. Januar 2024 gemäß Entwurf der Förderrichtlinie auf 80 Kilometer angehoben werden, damit das Fahrzeug förderfähig ist.

Plug-ins seien weiterhin wichtig und notwendig und bildeten eine Brücke zum Markthochlauf reiner Elektroautos. Der elektrische Antrieb könne im Stadtverkehr genutzt werden. Der zweite klassische Antrieb gebe Verbrauchern bei der Kaufentscheidung für längere Strecken die notwendige Sicherheit.

Hohe elektrische Fahranteile auch vom ADAC gefordert

Vom ADAC werden die strengeren Vorgaben als Bedingung für eine Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeugen begrüßt. Eine Sprecherin sagte jedoch, dass die höheren Reichweiten für den rein elektrischen Betrieb nur ein erster Schritt sein sollten: „Plug-in-Hybride, die auch als Einstieg in die Elektromobilität gelten, können im Verkehr vor allem dann zum Klimaschutz beitragen, wenn sie möglichst viel elektrisch gefahren werden.  "Insbesondere bei der gewerblichen Nutzung deuten bisher vorliegende Daten jedoch darauf hin, dass deutliche Potenziale für höhere elektrische Fahranteile bestehen. Insofern sollten im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung Teile der Förderung an hohe elektrische Fahranteile gekoppelt werden.

Der Entwurf der Förderrichtlinie enthält auch eine Neuerung: Sogenannte Elektroleichtfahrzeuge sollen künftig ebenfalls förderfähig sein. Es gehe um zulassungspflichtige Leichtfahrzeuge mit Elektroantrieb, die beispielsweise im Stadtverkehr eingesetzt werden. Außerdem sind für Leasingfahrzeuge Erleichterungen geplant.

Quelle: www.sueddeutsche.de (© dpa-infocom, dpa:210913-99-199803/4)

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