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Neuer Bußgeldkatalog in nahezu allen Bundesländern außer Kraft

Aufgrund eines Formfehlers kippen nach aktuellem Stand die meisten Bundesländer den neuen und heftig umstrittenen Bußgeldkatalog. Nur zwei Länder kehren bisher nicht zum alten Katalog zurück.

Das hessische Innenministerium in Wiesbaden teilte zum Beispiel mit, dass die vorherigen Regelungen wieder angewandt würden, weil Zweifel hinsichtlich der Rechtssicherheit an den letzten Änderungen der Straßenverkehrsordnung bestünden, die auch die Bußgeldkatalog-Verordnung beträfen.

Drohende Fahrverbote

Wer innerorts 21 und außerorts 26 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, dem droht nach den neuen Regelungen ein Monat Führerscheinentzug. Nach den alten Regeln galt dies erst bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 und 41 Kilometer pro Stunde. Diese alten Regeln sind nun wieder gültig.

In der Erklärung des hessischen Verkehrsministeriums hieß es, man warte „auf einen dann hoffentlich fehlerfreien Korrekturentwurf, den wir uns dann in Ruhe ansehen werden“. Inhaltlich sei kein Änderungsbedarf gegeben, es gehe lediglich um einen Formfehler. Das Leitprinzip der Novelle laute nach wie vor, dass zukünftig gravierende Verkehrsverstöße wesentlich strenger geahndet werden müssten. „Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Vision Zero umzusetzen, also ein Verkehrssystem, das keine Toten und Schwerstverletzten mehr fordert“, so die Erklärung des Ministeriums.

Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog in diesen Bundesländern

Hessen folgt der Aufforderung des Bundes, die Neuregelungen auszusetzen, da die geplanten Fahrverbote aufgrund eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“ wahrscheinlich nichtig sind.

Auch nachfolgende Bundesländer haben bereits mitgeteilt, zum alten Katalog zurückzukehren:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein

Lediglich Bremen hat noch keine Entscheidung getroffen. Thüringen sieht hingegen keinen Grund, die Regelungen des neuen Bußgeldkatalogs zurückzunehmen.

Quelle: www.t-online.de

 

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