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Elektroautos: Diese Sonderregelungen gelten

In Deutschland boomt die E-Mobilität. Laut Kraftfahrtbundesamt hat sich 2020 die Zahl neu zugelassener E-Autos verdreifacht, und zwar auf 194 000. Werden noch Plug-in-Hybride sowie Gas-und Wasserstoffautos hinzugezählt, waren auf Deutschlands Straßen insgesamt knapp 395 000 neue Autos mit Elektroantrieb unterwegs.

Diese Entwicklung ist hauptsächlich der Kaufprämie zu verdanken, die von der Bundesregierung als Teil des Förderpakets auf den Weg gebracht wurde mit dem Ziel, E-Mobilität stärker auszubauen. Der Zuschuss für ein rein elektrisches Fahrzeug durch Bund und Hersteller kann bis zu 9 000 Euro betragen.

Mit bis zu 6 750 Euro Fördergeld kann rechnen, wer sich für einen Plug-in-Hybriden mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern entscheidet. Reine Hybridfahrzeuge gehen allerdings leer aus. Diese Fördersätze haben bis Ende 2025 Gültigkeit. Zudem sind Besitzer von Elektroautos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit.

Benziner insgesamt teurer als Elektroautos

Schon die Anschaffung der E-Variante eines Pkw-Modells kann aufgrund der hohen Zuschüsse bereits günstiger sein als ein vergleichbarer Verbrenner. Dieses Ergebnis zeigt eine Studie des Bundesverbandes E-Mobilität (BEM). Ein Beispiel: Als Benziner kostet ein Opel Corsa 1.2 Automatic etwa 23 700 Euro. Ein eCorsa kostet nach Abzug des Umweltbonus hingegen nur noch 20 420 Euro. Auch die Nutzungsdauer nimmt auf die Gesamtkosten Einfluss; nach acht Jahren ist der Opel mit E Antrieb sogar 7 000 Euro günstiger.

Ähnliches zeigt sich in der Mittelklasse. Der Skoda Kodiaq 1,5 TSI kostet als Verbrenner 37 980 Euro, die Elektro Variante Enyaq IV80 nur 35 500 Euro. Laut BEM zeigen diese Zahlen, dass sich E-Mobilität nicht nur Besserverdiener leisten können: "Der Umweltbonus ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber noch auf weitere Fahrzeugklassen ausgeweitet werden, etwa für Leichtfahrzeuge", empfiehlt Markus Emmert vom BEM.

Die hohen Zuschüsse tragen dazu bei, dass Kunden bereits bei der Anschaffung der E-Variante eines Pkw-Modells mitunter weniger bezahlen als für den vergleichbaren Verbrenner. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesverband E-Mobilität (BEM) in einer Studie.

"Zudem wäre es dringend erforderlich, bei der Förderung stärker zwischen reinen E-Fahrzeugen und Hybriden zu differenzieren", sagt Emmert. Dabei hat er auch die Steuervergünstigungen im Blick: Ein Elektro-Dienstwagen mit einem Listenpreis bis zu 40 000 Euro wird pro Monat mit 0,25 Prozent besteuert, ein Plug-in-Hybrid hingegen mit 0,5 Prozent.

Klimaschutz-Vorschlag

n der fehlenden Differenzierung stört sich auch der ADAC, vor allem dann, wenn Plug-in-Hybride nur selten mit Strom gefahren werden. "Da ein Plug-in-Hybrid aber nur dann einen signifikanten Anteil zur CO2-Reduktion beitragen kann, wenn mit sauberem Strom möglichst viel elektrisch gefahren wird, tritt der ADAC dafür ein, die Förderhöhe für künftige Dienstwagen an den elektrischen Fahranteil zu koppeln", so die Sprecherin Katrin van Randenborgh.

Bisher durchgeführte Studien würden aufzeigen, dass der elektrische Fahranteil bei gewerblich genutzten Modellen bisher sehr gering sei. "Sinnvoll wäre es daher, den elektrischen Fahranteil in der Werkstatt oder bei einer Prüforganisation auslesen zu lassen und diese Bescheinigung als Basis für die Gewährleistung des vollen steuerlichen Vorteils im Folgejahr zu nutzen ", so die ADAC-Sprecherin weiter.

Kostenloses Parken und eigene Spur mit dem E-Kennzeichen

Das für E-Autos gültige E-Kennzeichen berechtigt in vielen Kommunen Autofahrer zum kostenfreien Parken. "Das Elektromobilitätsgesetz von 2015 sieht vor, das Kommunen Elektroautos beim Parken und beim Nutzen beschränkter Straßen oder Wege bevorrechtigen können ", erklärt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp (Spezialgebiet Verkehrsrecht).

Bisher gebe es aber keine bundeseinheitliche Regelung, aufgrund dessen dies von den einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich umgesetzt werde. "Ein typisches Beispiel aber ist auch, dass E-Autos mitunter die Busspur nutzen können", sagte Goldkamp. Laut ADAC stehen beispielsweise in Düsseldorf den Fahrern von Elektroautos testweise zwei sogenannte Umweltspuren zur Verfügung. Zwei Stunden kostenlos parken dürfen in München hingegen Elektroautos in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten.

Unterschiedliche Regelungen durch die Kommunen gibt es beim Parken und bei E-Auto-Ladesäulen: Während dies Autofahrern in Leipzig für vier Stunden erlaubt ist, dürfen in Berlin Elektroautos an der Säule nur zum Laden stehen. Wieder anders sieht die Regelung in Hamburg aus. Hier dürfen E-Autos zwei Stunden parken, auch ohne aufgeladen zu werden. Der ADAC unterstützt verbindliche Regeln und setzt sich auch entsprechend dafür ein: "Es gibt bislang keine Beschilderung, die rechtssicher vorschreibt, dass das Parken an E-Ladesäulen nur in Verbindung mit einem Ladevorgang erlaubt ist“, erläutert Katrin van Randenborgh.

Der ADAC spricht sich allerdings auch dafür aus, mit Sonderregelungen für Elektroautos besonders in Bereichen mit wenigen Parkplätzen behutsam umzugehen. Stromtankstellen grundsätzlich nicht als Parkfläche zu nutzen, ist die Empfehlung der BEM. "Ladesäulen sollten tagsüber nicht als Parkplatz blockiert werden, auch nicht von E-Autos", rät Emmert. Es sei Sache der Kommunen, hier für eine eindeutigere Beschilderung zu sorgen. E-Autos dürfen in den meisten Städten tagsüber zwei Stunden lang Strom tanken. Allerdings sei es darüber hinaus ebenso sinnvoll, Autofahrern die Möglichkeit zum uneingeschränkten Nachladen zu geben.

Heimische E-Tankstelle: Strom aus der Wallbox

Seit Herbst 2020 gewährt der Bund eine Förderung in Höhe von 900 Euro für die Installation einer heimischen Wallbox. Kein Wunder, dass immer mehr Fahrer von Elektroautos in die heimische Stromzapfstelle investieren. Und die Nachfrage ist groß: Laut Emmert seien Ende 2020 130 000 Anträge gestellt gewesen. Der Fördertopf umfasst 200 Millionen Euro. Mit diesem Geld können aktuell 220.000 private Ladepunkte gefördert werden.

An anderer Stelle gibt es für E-Autos hingegen keine Sonderregelung, obwohl man dies anders erwarten könnte: Auch E-Autos benötigen eine Umweltplakette, obwohl sie aufgrund ihres E-Kennzeichens als umweltfreundliche Autos erkennbar sind. "Die Bundesimmissionsschutz-verordnung, in der die Plakettenpflicht geregelt ist, sieht keine Ausnahme für Elektroautos vor. Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, riskiert auch im E-Auto ein Bußgeld von 100 Euro ", so die Warnung Goldkamps.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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