MPU ist die Kurzfassung für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“. Diskreminierender Weise
im Volksmund „Idiotentest“ genannt. Es ist keine Willkürmaßnahme der Behörden. Wer
wissentlich mit mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt wird, bei dem bestehen ernsthafte
Zweifel, ob er die nötige Verantwortung zum Führen eines Fahrzeuges hat. Dies wird bei der MPU in
zwei Schritten durch die Straßenverkehrsbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Zeitz) geprüft.
Wann genau wird eine MPU angeordnet?
Die Führerscheinbehörde (z.B. Straßenverkehrsamt Zeitz) ordnet eine MPU bei extremen Straffälligkeiten im
Straßenverkehr an. Darunter versteht man:
mehrfache Alkoholauffälligkeiten
mehr als 1,6 Promille Alkohol am Steuer ( gilt auch für Fahrradfahrer!)
das Fahren unter Drogeneinfluss
wenn das Verkehrzentralregister in Flensburg 18 Punkte erreicht hat
einem Cocktail aus Alkohol und zu vielen Punkten
bei bestimmten Straftaten
Vorbereitung auf die MPU in Zeitz
Ein Gutachter wird einem nicht einfach Glauben, dass man sich von heute auf morgen geändert
hat. Der Verkehrspsychologe ist in seinem Fach geschult und merkt, sobald ihm etwas vorgespielt
wird. Daher ist es wichtig sich frühzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen und sich auf
die MPU vorzubereiten. Dazu gehört es:
ein Alkoholscreening zu machen, dass sehr deutlich zeigt, wie lange man bereits ohne Alkohol
lebt. An einem seriösen Beratungsgespräch teilzunehmen. Machen Sie sich ihre Argumente zum
Bestehen des psychologischen Teils bewusst, um ihre veränderte Sichtweise der Dinge klar
darzustellen.
Setzen Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinander, um überzeugend zu erklären, warum Sie
in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen
Ablauf der MPU
Je nach Straftat ist es abhängig, wie eine MPU abläuft. Wer ständig mit einem Bleifuß
auf dem Gaspedal erwischt wurde bekommt andere Fragen gestellt, als jemand der wegen
Trunkenheit am Steuer zur MPU muss. Man kann jedoch in allen Fällen davon ausgehen, dass
eine MPU mehrere Stunden dauert. Das psychologische Gespräch wird jedoch nicht länger als
eine Stunde dauern. Die MPU umfasst in ihrer Untersuchung den medizinischen Teil und den
psychologischen Teil.
Was wird bei der MPU gemacht?
Medizinischer Teil der MPU
Der medizinische Teil der MPU umfasst verkehrsrelevante Erkrankungen.
Es wird auch auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft.
Vorab führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, führt eine
körperliche Untersuchung, sowie eine Labormedizinische Untersuchung
( z.B. Blutabnahme; Urin-Drogenscreening).
Reaktionstest
Mit Hilfe eines Computers wird die Belastbarkeit (Reaktionsvermögen,
Konzentration und Aufmerksamkeit) im Straßenverkehr simuliert. Es müssen
verschiedene Tasten, Hebel und Pedale bedient werden.
Gesundheitstest
Es wird untersucht, welche Schäden der Alkohol oder die Drogen hinterlassen haben.
Unter anderem werden die Leberwerte überprüft und in verschiedenen Verfahren
festgestellt, welche Substanzen in den letzten Monaten konsumiert wurden.
Sollten die Werte stark von den Normwerten abweichen, so führt das bereits zu
einem negativen Gutachten. Es ist ratsam sich die ständige Einnahme von
Medikamenten im Vorfeld bescheinigen zu lassen, da bestimmte Medikamente das
Testergebnis beinflussen können.
Psychologischer Teil der MPU
In dem psychologischen Gespräch geht es um:
Einsicht in das frühere Fehlverhalten
Konsequenzen für das aktuelle Verhalten
um Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit
zuverlässig verhindern.
Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten bereits seit mindestens einem halben
Jahr stabil gelebt worden sein. In der Regel dauert ein solches Gespräch nicht länger
als eine Stunde. Wobei dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.
Kosten und Gebühren der MPU
Nach Angaben des TÜV Rheinland, sind die Kosten für jedes Bundesland gleich.
Das heißt, die Kosten sind nach Schwere des Vergehens gestaffelt.
wegen einer oder mehrerer Alkoholauffälligkeiten:
383,18 €
wegen Punkten im Straßenverkehr (ohne Alkoholauffälligkeit):
332,01 €
wegen Alkoholauffälligkeit und Punkten im Straßenverkehr:
546,21 €
wegen Drogenauffälligkeiten:
535,50 €
wegen Straftat(en):
332,01 €
wegen Drogenauffälligkeiten und Punkten:
698,53 €
wegen Drogen- und Alkoholauffälligkeiten:
724,12 €