Startseite

Online-Zulassung Rhein-Sieg-Kreis (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?

Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Siegburg
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Zulassungsstelle Siegburg

Zulassungsstelle Meckenheim
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Kalkofenstraße 2 53340 Meckenheim
Zulassungsstelle Meckenheim