
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, egal ob Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte dazu geführt haben, steht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung kurz MPU an. Seit 1954 wird die MPU in Deutschland durchgeführt und dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt Duisburg) zur Vorbereitung auf ihre Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind häufig strenge Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten üblich. Bedeutend wichtiger ist eine Auseinandersetzung mit den Ursachen, um eine stabile Änderung in der Einstellung und dem Verhalten zu erreichen.
Es gibt zahlreiche, unterschiedliche Situationen, die die Fahrerlaubnisbehörden dazu bewegt eine MPU anzuordnen. Hier ein kleiner Auszug:
Wichtig ist die Ehrlichkeit! Zu sich selber und zu dem Verkehrspsychologen. Er wird ganz schnell heraus bekommen, wenn ihm Unwahrheiten untergejubelt werden. Von Vorteil ist es sich bei ständiger Medikation ein Attest über die Notwendigkeit geben zu lassen, damit es im Falle eines Lebertestes, oder sonstiger Laboruntersuchungen nicht zu einem Mißverständnis kommt. Auch der Besuch bei seriösen Beratungsgesprächen ist nicht unwichtig. Sich mit seinem eigenem Fehlverhalten auseinander zu setzen um überzeugend erklären zu können, warum Sie in Zukunft Ihr Verhalten ändern wollen, oder schon geändert haben ist sehr wichtig.
Es ist immer abhängig von der Straftat, wie eine MPU abläuft. Wer wegen wiederholten Alkoholkonsum am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wurde, wird nicht die gleichen Fragen gestellt bekommen, wie der Fahranfänger der beim zu schnell fahren und überfahren einer roten Ampel erwischt wurde. Man kann jedoch in jedem Fall von einer Dauer von mehreren Stunden ausgehen.
Die MPU umfasst zum einen die körperliche ( medizinische) und zum anderen die geistige ( psychologische) Untersuchung. Bei der medizinischen Untersuchung wird der allgemeine Zustand des:
Nach Angaben des TÜV Rheinland, sind die Kosten für jedes Bundesland gleich. Das heißt, die Kosten sind nach Schwere des Vergehens gestaffelt.
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