Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

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­Zollkennzeichen / Transitkennzeichen werden für die Ausfuhr von Fahrzeugen von Deutschland ins Ausland gebraucht. Die Schilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Sie müssen das Fahrzeug dort vorführen, TÜV und AU müssen gültig sein! Die Versicherung gilt in ganz Europa, auf der grünen Karte sind die Schadenbüros vermerkt.


Es werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes).
  • Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung (grüne Karte)
  • Tüv und AU Bescheinigung
  • Den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
Fragen / Kommentare / Meinungen

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Astrid Wetekam
Ausfuhrkennzeichen

Für einAusfuhrkennzeichen benötige ich ja auch den Nachweis einer Versicherung. Wer muss diese denn beantragen, der Käufer oder der Verkäufer und wie nenne ich diese Art Versicherung bei den Versicherungsunternehmen? Habe eventuell einen Interessenten aus Polen für meinen PKW, den ich in den nächsten TAgen zw. Neuwagenanmeldung, abmelden werde. Danke