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Sonntag, 21.03.2010

Ummeldung außerhalb des Kreises

­­­­­­Artikel ­a­ls P­DF-Checkliste zum Ausd­rucken:

­Um ein auswärtiges Fahrzeug in Ihrem Kreis zuzulassen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:



  • ­Fahrzeugschein (Zulassungsbeschein­igung Teil I) oder Abmeldebestätigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
  • Vollmacht bei Vertretung
  • zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertreters
  • Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA,GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I) oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug (bei vielen Behörden reicht ein Dokument aus)
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
  • Kennzeichenschilder bei noch zugelassenen Fahrzeugen

Vorsprache: Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters müssen Sie vorlegen.

Schlagwörter: ummeldung

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Fragen / Kommentare / Meinungen

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Rainer Schwagmeier ++++-
vor einem Jahr und einem Monat
Fahrzeugummeldung

gut überschaubare und für jedermann verständliche Seite

Michael Schnürer ++++-
vor einem Jahr
Fahrzeugummeldung

Sehr informativ... eine Info fehlt jedoch: Muss das Fahrzeug zur Vorführung mitgebracht werden?

Dietmar Behler ++++-
vor 11 Monaten und 26 Tagen
Fahrzeugummeldung

Ich wünschte mir eine Änderung der Überschrift "Ummeldung außerhalb des Kreises" in "Ummeldung von außerhalb des Kreises" oder "Ummeldung in den Kreis RE". Sie geben ja in der ersten Zeile Ihres Textes gerade diesen Vorgang an: "...auswärtiges Fahrzeug in...Kreis ". Mit freundlichen Grüßen Diemar Behler

West, Volker ++---
vor 11 Monaten und 22 Tagen
Fahrzeugummeldung

Ich komme gerade von einem vergeblichen Besuch beim Straßenverkehrsamt in Bergheim. Lt. der Checkliste für Ummeldungen von außerhalb des Kreises benötigt man entweder einen HRB Auszug oder die Gewerbeanmeldung. Das Amt verlangt allerdings beide Formulare. Ergebnis: 2 Stunden umsonst durch die Gegend gefahren!!!

Ismail B. +++++
vor 10 Monaten und 27 Tagen
1A Information und Übersicht

Selten dass alles so ausführlich beschrieben ist und sehr schnell zu finden ist wie auf Ihrer Seite. Ich würde allerdings bei der Seitengestaltung etwas ändern: Die gewünschte Info erscheint zu weit unten. Z.B. KfZ Formalitäten / Ummeldung Außerhalb... denkt man zuerst das kein Info zu sehen ist. Man muss dann erst sehr weit nach unten scrollen um die Info zu lesen.

Sunny +++--
vor 7 Monaten und 5 Tagen
Ummeldung eine Fahrzeugs im Kreis in einen anderen Kreis?

Mich würde interessieren, ob ich ein Fahrzeug in dem Kreis, in dem es zugelassen ist, abmelden und gleichzeitig auf einen anderen Kreis anmelden kann. Zur Verdeutlichung: Ich wohne im Kreis X und kaufe ein Auto im Kreis Y. Kann ich nun das Auto im Strassenverkehrsamt der Kreises Y abmelden und dort gleichzeitig für den Kreis X anmelden? LG Sunny

Khoury +++--
vor 6 Monaten und 20 Tagen
Fahrzeug ummelden

Beschreibung verständlich und Übersichtlich. Formular auch für durchorganisierte interessant. Doch das Seitenlayout ist nicht glücklich designed. Infos sind nicht so platziert dass man sie auch leicht findet.

Angelika H. +----
vor 6 Monaten und 4 Tagen
Fahrzeug ummelden

Bin heute nach gut 1 1/2 Std. Wartezeit wieder nach Hause geschickt worden, weil ich den Wagen nicht dabei hatte...! Man sagte mir, dass ich mich ja vorher hätte informieren können und im Internet steht es auch, dass bei einer Ummeldung im anderen Landkreis die Fahrgestellnummer überprüft werden muss!!! Tut mir leid, aber BEI MIR steht davon nichts im Internet. Außerdem finde ich eine Wartezeit von fast 2 Std. bei 8 (acht) besetzten Schaltern und 14 Anmeldungen VOR MIR mehr als heftig. Und: Freundlichkeit hat auch noch keinem geschadet.... 1



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