Bussgeldkatalog 2009

 

Bußgeldkatalog 2009 (gültig seit dem 01. Februar 2009)

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)

100 Euro

3

nein

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Tatbestand in km/h

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Bis 10

15 Euro

-

nein

11 – 15

25 Euro

-

nein

16 – 20

35 Euro

-

nein

21 – 25

80 Euro

1

nein

26 – 30

100 Euro

3

nein

31 – 40

160 Euro

3

1 Monat

41 – 50

200 Euro

4

1 Monat

51 – 60

280 Euro

4

2 Monate

61 – 70

480 Euro

4

3 Monate

Über 70

680 Euro

4

3 Monate

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht)

Tatbestand in km/h

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Bis 10

10 Euro

-

nein

11 – 15

20 Euro

-

nein

16 – 20

30 Euro

-

nein

21 – 25

70 Euro

1

nein

26 – 30

80 Euro

3

nein

31 – 40

120 Euro

3

nein

41 – 50

160 Euro

3

1 Monat

51 – 60

240 Euro

4

1 Monat

61 – 70

440 Euro

4

2 Monate

Über 70

600 Euro

4

3 Monate

 

Halten und Parken

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Unzulässig gehalten

 

-

 

in den in § 12 Abs. 1 genannten Fällen

10 Euro

-

nein

- mit Behinderung

15 Euro

-

nein

in "zweiter Reihe"

15 Euro

-

nein

- mit Behinderung

20 Euro

-

nein

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

15 Euro

-

nein

- mit Behinderung

25 Euro

-

nein

länger als 1 Stunde

25 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist

40 Euro

1

nein

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den Fällen, in denen § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, Nr. 9 StVO das Halten verbietet, oder auf Geh- und Radwegen

15 Euro

-

nein

- mit Behinderung

25 Euro

-

nein

länger als 1 Stunde

25 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

35 Euro

-

nein

und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert

50 Euro

1

nein

Unzulässig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) in den in § 12 Abs. 3 Nr. 1 bis 7, 8 Buchstabe a, b oder d oder Nr. 9 genannten Fällen

10 Euro

-

nein

- mit Behinderung

15 Euro

-

nein

länger als 3 Stunden

20 Euro

-

nein

- mit Behinderung

30 Euro

-

nein

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

35 Euro

-

nein

In einem nach § 12 Abs. 3a Satz 1 StVO geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht oder einem Kraftfahrzeuganhänger über 2 t zulässiges Gesamtgewicht regelmäßig geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

30 Euro

-

nein

Mit Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug länger als 2 Wochen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

20 Euro

-

nein

In "zweiter Reihe" geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

20 Euro

-

nein

- mit Behinderung

25 Euro

-

nein

länger als 15 Minuten

30 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten

20 Euro

-

nein

- mit Behinderung

30 Euro

-

nein

Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

25 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet

10 Euro

-

nein

Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

10 Euro

-

nein

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

5 Euro

-

nein

bis zu 30 Minuten

5 Euro

-

nein

bis zu 1 Stunde

10 Euro

-

nein

bis zu 2 Stunden

15 Euro

-

nein

bis zu 3 Stunden

20 Euro

-

nein

länger als 3 Stunden

25 Euro

-

nein

Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.

 

Abbiegen, Wenden und Rückwertsfahren

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben

10 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

30 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 Euro

-

nein

Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert

5 Euro

-

nein

Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben

10 Euro

-

nein

- mit Behinderung

15 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

20 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

25 Euro

-

nein

Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt

10 Euro

 

nein

- mit Behinderung

15 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

20 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

25 Euro

-

nein

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen

10 Euro

-

nein

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet

70 Euro

-

nein

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70 Euro

-

nein

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen

10 Euro

-

nein

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70 Euro

-

nein

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80 Euro

-

nein

 

Besondere Verkehrslagen

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert

20 Euro

-

nein

Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet

20 Euro

-

nein

 

Rote Ampel

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Ampel bei "Rot" überfahren

90 Euro

3

Nein

Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung

200 Euro

4

1 Monat

Ampel bei "Rot" überfahren mit Sachbeschädigung

240 Euro

4

1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren

200 Euro

4

1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung überfahren

320 Euro

4

1 Monat

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Sachbeschädigung überfahren

360 Euro

4

1 Monat

 

Sicherheitsabstand

Tipp: "Abstand gleich halber Tacho"
Gemäß dieser Regel sollte der Autofahrer z. B. bei 80 km/h 40 Meter Sicherheitsabstand halten, bei 120 km/h 60 Meter.
Um die Entfernung richtig einschätzen zu können, können Sie sich an den Leitpfosten orientieren, die etwa alle 50 Meter am Straßenrand aufgestellt sind.

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5/10 des halben Tachowertes

75 Euro

1

nein

4/10 des halben Tachowerte

100 Euro

2

nein

3/10 des halben Tachowertes

160 Euro

3

1 Monat*

2/10 des halben Tachowertes

240 Euro

4

2 Monate*

1/10 des halben Tachowertes

320 Euro

4

3 Monate*

* Trifft zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

5/10 des halben Tachowertes

100 Euro

2

nein

4/10 des halben Tachowertes

180 Euro

3

nein

3/10 des halben Tachowertes

240 Euro

4

1 Monat

2/10 des halben Tachowertes

320 Euro

4

2 Monate

1/10 des halben Tachowertes

400 Euro

4

3 Monate

 

Rechtsfahrverbot

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

80 Euro

2

nein

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

80 Euro

1

nein

 

Mißachtung von Vorschriftzeichen

Tatbestand

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt

10 Euro

-

nein

Bei verengter Fahrbahn (Zeichen 208) dem Gegenverkehr Vorrang nicht gewährt

5 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

10 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

20 Euro

-

nein

Die durch Vorschriftzeichen (Zeichen 209, 211, 214, 222) vorgeschriebene Fahrtrichtung oder Vorbeifahrt nicht befolgt

10 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

15 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

25 Euro

-

nein

Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt

als Kfz-Führer

20 Euro

-

nein

als Radfahrer

15 Euro

-

nein

- mit Behinderung

20 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

25 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

30 Euro

-

nein

Als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt

10 Euro

-

nein

Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet

mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art

20 Euro

-

nein

mit anderen Kraftfahrzeugen

15 Euro

-

nein

als Radfahrer

10 Euro

-

nein

- mit Behinderung

15 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

20 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

25 Euro

-

nein

Als Kfz-Führer Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266) oder Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) nicht beachtet

20 Euro

-

nein

In einem Fußgängerbereich, der durch Zeichen 239, 242, 243 oder 250 gesperrt war, geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

30 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

länger als 3 Stunden

35 Euro

-

nein

Bei zugelassenem Fahrzeugverkehr in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren

15 Euro

-

nein

Als Nichtberechtigter Sonderfahrstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245) oder für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild) benutzt

15 Euro

-

nein

- mit Behinderung

35 Euro

-

nein

Wendeverbot (Zeichen 272) nicht beachtet

20 Euro

-

nein

Vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu einem vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten

25 Euro

-

nein

Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt oder trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet

50 Euro

-

nein

Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet

bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)

40 Euro

-

nein

bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr

50 Euro

-

nein

Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren

100 Euro

-

nein

bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 269

250 Euro

-

nein

Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen

40 Euro

-

nein

An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten

10 Euro

-

nein

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder durch Pfeile vorgeschriebener Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt oder Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt (außer Parken)

10 Euro

-

nein

- mit Sachbeschädigung

35 Euro

-

nein

und dabei überholt

30 Euro

-

nein

und dabei nach links abgebogen oder gewendet

30 Euro

-

nein

- mit Gefährdung

35 Euro

-

nein

Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken benutzt

25 Euro

-

nein

 

 

Alkohol am Steuer

Alkoholgehalt

im Blut

(Promille)

Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit

Anzeichen

von

Fahrunsicherheit

Verursachung

eines

Unfalls

ab 0,3
(Alkohol zeigt Wirkung)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 3.000 Euro

bis 3 Monate
Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

(Über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen:

In der Probezeit nach
§ 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.

Bußgeld

250 Euro

2 Punkte

 

 

40 – 50 Euro

21 – 25 km/h

70 – 80 Euro

50 – 60 Euro

26 – 30 km/h

80 – 100 Euro

75 – 100 Euro

31 – 40 km/h

120 – 160 Euro

100 – 125 Euro

41 – 50 km/h

160 – 200 Euro

150 – 175 Euro

51 – 60 km/h

240 – 280 Euro

275 – 300 Euro

61 – 70 km/h

440 – 480 Euro

375 – 425 Euro

über 70 km/h

600 – 680 Euro

 

­­­­­­­­­­­Hier finden Sie den Bußgeldkatalog für 2009, der am 01. Februar 2009 in Kraft getreten ist:

­­­­ ­

­­Bußgeldkatalog 2009

(gültig seit dem 01. Februar 2009)

 

Bisher

Tatbestand

Neu

Zu schnelles Fahren (innerorts/außerorts) für PKW bis 3,5 t

40 – 50 Euro

21 – 25 km/h

70 – 80 Euro ­

50 – 60 Euro

26 – 30 km/h

80 – 100 Euro

75 – 100 Euro

31 – 40 km/h

120 – 160 Euro

100 – 125 Euro

41 – 50 km/h

160 – 200 Euro

150 – 175 Euro

51 – 60 km/h

240 – 280 Euro

275 – 300 Euro

61 – 70 km/h

440 – 480 Euro

375 – 425 Euro

über 70 km/h

600 – 680 Euro

 

Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Nebel)

50 Euro

 

100 Euro

­

50 Euro

 

100 Euro

250 Euro

1. Verstoß

500 Euro

500 Euro

2. Verstoß

1000 Euro

750 Euro

3. Verstoß

1500 Euro

 

125 Euro

Verstoß gegen Null-Promille Regel für Fahranfänger

250 Euro

­

50 Euro

Rote Ampel überfahren

90 Euro

125 Euro

- bei länger als 1 Sekunde rot

200 Euro

200 Euro

- mit Gefährdung

320 Euro

200 Euro

- mit Sachbeschädigung

360 Euro

 

50 Euro

Zebrastreifen überfahren

80 Euro

450 Euro

Bahnübergang umfahren

700 Euro

­

50 Euro

- Ein- oder Ausfahrt

75 Euro

100 Euro

- Seitenstreifen

130 Euro

50 Euro

Seitenstreifen befahren

75 Euro

40 Euro

Parken auf der Autobahn

70 Euro

150 Euro

Teilnehmer

400 Euro

200 Euro

Veranstalter

500 Euro

­

40 Euro

Fahrer

75 Euro

200 Euro

Halter

380 Euro

­


bis zu 2 Monate

15 Euro


zwei bis 8 Monate

25 Euro


­

ab 8 Monaten

40 Euro (+2 Punkte in Flensburg)­

­

75 Euro

trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht

140 Euro

­

Schlagwörter: bussgeld

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