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Freitag, 03.09.2010

Abmeldung kreiszugehöriger Fahrzeuge



­­­­­­Artikel ­a­ls P­DF-Checkliste zum Ausd­rucken:

­Um ein zugelassenes Fahrzeug vorübergehend oder endgültig stillzulegen, müssen folgende Dokumente vorliegen:

 


 

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Kennzeichenschilder
  • Eine Vertretung ist ohne Vollmacht möglich.

Beachten Sie: Falls Sie Ihr Fahrzeug verschrotten oder einen Demontagebetrieb übergeben, sollten Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen lassen.

Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt:War ein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Still­legungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.

Für die Rückfahrt nach Stilllegung zum Wohnort, Autohändler oder Demontagebetrtieb informieren Sie sich bitte über den Gebrauch von ungestempelten Kennzeichen.

Bei Fahrzeugdiebstahl bitten wir die gesonderten Informationen zu beachten!

Stilllegung

Bei Stilllegungen von Fahrzeugen wird nicht mehr zwischen kurzzeitiger oder endgültiger Stilllegung unterschieden. Es gibt für Fahrzeuge nur noch die Außerbetriebsetzung, bei der das Fahrzeug wie bisher stillgelegt, das Kennzeichen jedoch sofort wieder freigegeben wird.

Bei jeder Zulassung oder Ummeldung erhält ein Fahrzeug neue Kennzeichen.

Ausnahmeregelung

Will der Fahrzeughalter das bis jetzt von Ihm genutzte Kennzeichen beibehalten, kann er dieses bei der Außerbetriebsetzung reservieren und anschließend bei der Wiederzulassung verwenden. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit das Kennzeichen dem neuen Besitzer zu überlassen oder dieses für sein neues Fahrzeug zu nutzen.

Schlagwörter: abmeldung

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Carina
vor einem Jahr
PKW abmelden

Ich gehe 2010 für ein jahr ins ausland und möchte für diese zeit mein auto abmelden, das auto ist jedoch finanziert und habe deswegen keinen fahrzeugbrief. kann ich das auto trotzdem abmelden?

+++--
sati keskin
vor einem Jahr
PKW ohne Abmeldung verkauft

Ich habe im Aprill 2008 meinen PKW an einen Händler verkauft, der das Fahrzeug ins Ausland exportieren wollte! Vertraglich wurde vereinbart, das er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmeldet, hat dies aber nicht getan, an der im Vertrag angegebenen Adresse ist diese Person nicht bekannt! Wie verhalte ich mich weiterar

+++--
Kiesewalter
vor einem Jahr und 5 Monaten
Abmelden eines bereits verkauften Wohnwagen

Ich habe letztes Wochenende einen angemeldeten Wohnwagen verkauft, also auch den fahrzeugbrief an den neuen Käufer abgegeben. jetzt möchte ich den Wohnwagen abmelden und habe nur noch einen KFZ-Schein. Reicht dieser auch aus?

+++--
Hans-Joachim Schlegel
vor einem Jahr und 5 Monaten
Abmelden

Da ich mein Fahrzeug am 25.04 abmelden möchte ich aber den Orginal KFZ-Schein nicht zur Hand habe (Leasing-Fahrzeug)ist meine Frage kann ich ein Fahrzeug nur mit KFZ-Schein abmelden??

+++--
Unwichtig
vor einem Jahr und 6 Monaten
PKW ohne Abmeldung verkauft

Ich habe das gleiche Problem. Ich habe vor einigen Wochen mein PKW verkauft. Doch dieser hat seine Daten falsch angegeben und ist somit nicht mehr zu erreichen. Was kann ich jetzt machen? Ich habe mein PKW aber auch noch nicht abgemeldet gehabt.

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