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Beachten Sie: Falls Sie Ihr Fahrzeug verschrotten oder einen Demontagebetrieb übergeben, sollten Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen lassen.
Laut § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - gilt:War ein Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt, erlischt die Betriebserlaubnis. Das Kfz gilt als endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Stilllegungsfrist ist nicht möglich. Zur Wiederzulassung des Kfz ist dann eine Vollabnahme durch den TÜV erforderlich.
Für die Rückfahrt nach Stilllegung zum Wohnort, Autohändler oder Demontagebetrtieb informieren Sie sich bitte über den Gebrauch von ungestempelten Kennzeichen.
Bei Fahrzeugdiebstahl bitten wir die gesonderten Informationen zu beachten!
Bei Stilllegungen von Fahrzeugen wird nicht mehr zwischen kurzzeitiger oder endgültiger Stilllegung unterschieden. Es gibt für Fahrzeuge nur noch die Außerbetriebsetzung, bei der das Fahrzeug wie bisher stillgelegt, das Kennzeichen jedoch sofort wieder freigegeben wird.
Bei jeder Zulassung oder Ummeldung erhält ein Fahrzeug neue Kennzeichen.
Will der Fahrzeughalter das bis jetzt von Ihm genutzte Kennzeichen beibehalten, kann er dieses bei der Außerbetriebsetzung reservieren und anschließend bei der Wiederzulassung verwenden. Der Fahrzeughalter hat die Möglichkeit das Kennzeichen dem neuen Besitzer zu überlassen oder dieses für sein neues Fahrzeug zu nutzen.
Schlagwörter: abmeldung
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Ich habe im Aprill 2008 meinen PKW an einen Händler verkauft, der das Fahrzeug ins Ausland exportieren wollte! Vertraglich wurde vereinbart, das er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmeldet, hat dies aber nicht getan, an der im Vertrag angegebenen Adresse ist diese Person nicht bekannt! Wie verhalte ich mich weiterar
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Ich habe im Aprill 2008 meinen PKW an einen Händler verkauft, der das Fahrzeug ins Ausland exportieren wollte! Vertraglich wurde vereinbart, das er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen abmeldet, hat dies aber nicht getan, an der im Vertrag angegebenen Adresse ist diese Person nicht bekannt! Wie verhalte ich mich weiter?
Es kommt immer vor, das Autos am Wochenende verkauft werden. Doch, die Käufer wollen eine Probefahrt und der Verkäufer sollte das Auto nicht angemeldet abgeben. Warum kann man nicht online eine Art vorläufige Abmeldung anmelden und 2-Fach ausdrucken. Der Verkäufer kann die Papiere an den Käufer weitergeben, die Kennzeichen behalten um diese dann Montags entwerten zu lassen. Dazu dann die Bescheinigung, das die Zulassungsbescheinigungen ( Brief und KFZ-Schein) nicht mehr gültig sind. Das kann die gute Dame/der Herr am Amt in die EDV eingeben und bei vorlegen der Papiere zum Anmelden des KFZ erscheint dann die Info.... ???!!! Grüße
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vor einem Jahr
Ich gehe 2010 für ein jahr ins ausland und möchte für diese zeit mein auto abmelden, das auto ist jedoch finanziert und habe deswegen keinen fahrzeugbrief. kann ich das auto trotzdem abmelden?