Wer das Auto dabei hat, sollte auf Glühwein lieber verzichten

Wer das Auto dabei hat, sollte auf Glühwein lieber verzichten

Die Weihnachtsmärkte haben längst geöffnet und locken Tausende Menschen in die vom Lichterglanz strahlenden Städte und Gemeinden, um Bratapfel, gebrannte Mandeln und Weihnachtsgebäck zu genießen, das eine oder andere Geschenk zu kaufen und die herrliche Atmosphäre bei einem Becher Glühwein auf sich wirken zu lassen.

 

Apropos Glühwein! Sind Sie mit einem fahrbaren Untersatz zum Weihnachtsmarkt gefahren, sollten Sie entweder den Glühwein oder anschließend Ihr Fahrzeug stehen lassen. Das gilt übrigens auch für das Fahrrad. Denn die Wirkung des weihnachtlichen Heißgetränks wird von den meisten gerne unterschätzt.

 

Wie in der Augsburger Allgemeinen zu lesen ist, kann der Blutalkohol bei einem etwa 80 Kilogramm schweren Menschen je nach Alkoholgehalt und Rezeptur des Glühweins bereits nach einem Becher  den kritischen Wert von 0,3 Promille übersteigen, so der TÜV Thüringen. Sind sie mit diesem Wert zum Beispiel in einen Unfall verwickelt oder fallen sie durch einen unsicheren Fahrstil auf, können bereits Strafen drohen. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt im Übrigen die Null-Promillegrenze. Selbst wenn weniger als 0,3 Promille Blutalkohol nachgewiesen werden, zieht das einen Punkt in Flensburg und 250 Euro Bußgeld nach sich.

 

Viele Verbraucher sind der Auffassung, dass dem Glühwein durch das Erhitzen bereits Alkohol entzogen wird. Wie die Prüforganisationen festgestellt haben, wird der Glühwein auf Weihnachtsmärkten jedoch nur mit etwa 70 Grad Celsius erhitzt. Das ist zu wenig, als dass sich der Alkohol verflüchtigen könnte. Dies geschieht erst ab einer Temperatur von mindestens 78 °C. Es ist also ein Irrglaube sich einreden zu wollen, dass ein Becher mehr den Blutalkoholspiegel nicht wesentlich beeinflusst. Seien Sie also vorsichtig, denn sie wissen nicht, wie viel Prozent Alkohol in ihrem Becher Glühwein steckt.

 

Ab einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 Milligramm pro Liter oder 0,5 Promille Blutalkohol werden 500 Euro Bußgeld, ein Fahrverbot von einem Monat sowie für Ersttäter zwei Punkte in Flensburg fällig. Wie der TÜV Thüringen weiter erklärt, muss ein Wiederholungstäter mit zwei Punkten in Flensburg, drei Monaten Fahrverbot und 1000 Euro Bußgeld bei der zweiten sowie 1500 Euro Bußgeld bei der dritten Auffälligkeit rechnen. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss wird mit verschärften Strafen geahndet: drei Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe (bis zu 3000 Euro) oder einer Freiheitsstrafe.

Wenn Sie demnächst vorhaben, ein paar schöne Stunden auf dem Weihnachtsmarkt zu verbringen und auch gerne den einen oder anderen Becher Glühwein genießen möchten, lassen Sie in Ihrem eigenen Interesse das Auto stehen. Lassen Sie sich von einem Taxi sicher nach Hause bringen.

 

 

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