Vor dem Werkstattbesuch zu beachten

Vor dem Werkstattbesuch zu beachten

Nach der Reparatur Ärger mit der Autowerkstatt? Das ist lästig, kostet Zeit und Nerven. Werden im Vorfeld einige wichtige Punkte beachtet, muss es erst gar nicht so weit kommen. Welche das sind, steht in diesem Artikel.

Die „Auto-Zeitung“ rät, immer einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt einzufordern, der höchstens um 20 Prozent überschritten werden darf. Wer lieber einen Festpreis vereinbart, sollte darauf achten, dass dieser neben den Arbeitskosten auch die Kosten für das Material beinhaltet. Am sichersten ist es, wenn Kunden auf eine Direktannahme bestehen. Dabei werden direkt am Auto alle anstehenden Arbeit erklärt und festgeschrieben. Wichtig ist auch, immer eine Handynummer oder andere Rufnummer anzugeben, unter der Kunde erreichbar ist. So kann die Werkstatt darüber informieren, wenn die Reparaturkosten höher ausfallen sollten als zunächst angenommen, weil beispielsweise weitere Defekte entdeckt wurden. Laut Experten muss der Kunde dem erweiterten Auftrag zustimmen.

Und noch ein wichtiger Punkt: Der Autofahrer sollte die Werkstatt bei Abgabe des Fahrzeugs darüber informieren, dass er die defekten, ausgebauten Teile mitnehmen will. Falls es später zu Auseinandersetzungen kommt, können Sie der Beweissicherung dienlich sein, falls es im Anschluss der Reparatur zu Streitigkeiten kommen sollte. Die gesetzliche Sachmangelhaftung gilt für Werkstattarbeiten sowie reparierte Teil grundsätzlich für zwei Jahre.

Was tun, wenn es Probleme gibt?

Treten Probleme mit der Werkstatt auf, sollte der Autofahrer sofort reagieren. Sind vereinbarte Reparaturen nicht oder wesentlich teurer als vereinbart ausgeführt worden, sollte der Kunde nur unter Vorbehalt oder erst einmal gar nicht zahlen. Auf Rechnung und Durchschlag sollte dieser Vorbehalt unbedingt notiert werden, so der Expertenrat.

Vergebliche Fehlersuche

Autofahrern widerstrebt es naturgemäß, für etwas zu bezahlen, das kein Ergebnis gebracht hat; also zum Beispiel dann, wenn die Monteure die Ursache für ein Problem nicht finden konnten. Technisch sinnvolle Arbeiten müssen vom Kunden bezahlt werden, und zwar auch dann, wenn sich herausstellt, dass ergriffene Maßnahmen teilweise erfolglos waren.

Mangelhafte Ausführung

Werden Wartungs- und Reparaturarbeiten schlechter oder fehlerhaft ausgeführt, greift die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings ist zu beachten, dass die Werkstatt rechtlich gesehen einmal nachbessern darf; selbstverständlich kostenlos.

Beschädigung während der Reparatur

Die Haftpflichtversicherung der Werkstatt springt für Beschädigungen ein, die im Zeitraum der Reparatur entstanden sind, wie beispielsweise Kratzer im Lack. Allerdings muss der Kunden beweisen, dass die Beschädigung während der Reparaturzeit entstanden ist. Die Empfehlung der Experten ist eindeutig: Autofahrer sollten sich den aktuellen Zustand des Wagens vom Werkstattbetrieb bei Abgabe des Fahrzeugs bestätigen lassen.

Lösung des Problems mit Meisterbetrieb nicht möglich, was nun?

Wer Streitigkeiten mit seiner Werkstatt nicht lösen kann, hat noch ein Ass im Ärmel: Es ist möglich, kostenlos eine Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes anzurufen. Vorteil für den Verbraucher: Werkstattbetriebe sind an die Schlichtung über eine Schiedsstelle gebunden. Im Zweifelsfall, so die Experten, könne der Autobesitzer jederzeit vor Gericht ziehen.

 

Quelle: lkz.de

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