Filmaufnahmen mit Dash-Cam im Straßenverkehr erlaubt?

Filmaufnahmen mit Dash-Cam im Straßenverkehr erlaubt?

Sogenannte Dashcams (Kameras auf dem Armaturenbrett), die den Verkehr während der Fahrt filmen können, gewinnen immer mehr Fans. Im neuen Citroën C3 ist sie für 300 Euro Aufpreis erhältlich. Für deren Einsatz gibt es jedoch klare Regeln! Was mit den Kameras erlaubt ist und was nicht, erklärt Jörg Heinrich, Experte der Berliner Zeitung.

Nicht nur der französische Autobauer, sondern auch andere Hersteller wollen diese Kameras zukünftig anbieten. Mithilfe einer Halterung für das Smartphone sowie mit Action-Kameras wie beispielsweise der GoPro filmen Autofahrer bereits heute, was sich um sie herum im Straßenverkehr ereignet.

Leistungsfähigkeit der Dash-Cams

Kameras wie die ab 120 Euro erhältliche GoPro oder die Toguard Mini für 39 Euro (spezielle Dashcam) haben eine erstaunlich gute Qualität. Sie registrieren Datum und Zeit sowie die Geschwindigkeit. Das Geschehen im Straßenverkehr wird in HD-Qualität aufgenommen. Einzelne Modelle wie auch das im Citroën C3 erkennen sogar kritische Verkehrssituationen. Droht ein Unfall, filmen diese Kameras selbständig mit; so etwa 30 Sekunden vor und bis zu 60 Sekunden nach dem Crash.

Welche Verwendung der Videos ist rechtlich gesehen erlaubt?

Diese Frage lässt sich nicht eindeutig beantwortet, da der Sachverhalt rechtlich umstritten ist. Vom Verwaltungsgericht in Ansbach wurde 2014 entschieden, dass es sich um einen Verstoß gegen §?6 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) handelt, wenn Autofahrer den Verkehr filmen und diesen Film anschließend ins Internet stellen oder nach einem Unfall an die Polizei übermitteln. Bei dieser Art der „Videoüberwachung des öffentlichen Raums“ liegt ein Verstoß gegen die Rechte von Unbeteiligten vor. Sie ahnen zum Zeitpunkt der Filmaufnahmen nicht, dass sie aufgenommen werden und später eventuell auf Youtube oder Facebook zu sehen sein werden.

Beim Filmen der Landschaft während der Autofahrt kann eine Dashcam ohne Bedenken eingesetzt werden; allerdings haben die Gerichte in diesem Zusammenhang viel Spielraum hinsichtlich der Interpretation. Deshalb gibt es auch keine eindeutige gesetzliche Regelung.

Können Videos mit einer Dashcam als Beweismittel vor Gericht dienen?

Auch in diesem Fall handelt es sich bisher nur um eine Grauzone. Auf anwalt.de ist jedoch zu lesen, dass trotz unklarer rechtlicher Situation „ die kleine Kamera als Beweismittel längst in den deutschen Gerichtssälen angekommen ist“.

Wer also mittels Aufnahme beweisen kann, dass er in einen Unfall unschuldig verwickelt worden ist, hat recht gute Chancen, dass dieses Beweismittel vom Richter anerkannt wird.

Hierfür gibt es einige Beispiele, so zum Beispiel aus Landshut und Fürth. Die Zustimmung trifft vor allem auf sogenannte „verkehrsanlassbezogene“ Aufzeichnungen zu. Hierbei werden nur die letzten ein bis zwei Minuten gespeichert und automatisch wieder überschrieben. Diese Methode wird nicht so kritisch gesehen wie permanente Filmaufnahmen.

In Heilbronn und Memmingen wurden derartige Aufzeichnungen jedoch nicht akzeptiert. Wichtig für alle Autofahrer: Es darf kein Film ins Netz gestellt werden, auf dem weitere Personen und/oder Fahrzeuge zu erkennen sind. Bei Verstoß drohen laut ADAC hohe Geldstrafen (bis zu 300.000 Euro)!

Verpfeifen nicht erlaubt

Wer mit Filmaufnahmen eines Verkehrssünders zur Polizei geht und Anzeige erstatten möchte, obwohl es gar nicht zum Unfall gekommen ist, verstößt gegen geltendes Recht!

Wer eine Reise nach Österreich oder Belgien plant, sollte in diesen Ländern seine Dashcam ausschalten oder entfernen. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Quelle: bz-berlin.de

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