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Autozulassung leicht gemacht: neu und online

Lange Wartezeiten in Behörden bei (Neu-) Anmeldungen eines Fahrzeugs werden bald der Vergangenheit angehören. Eine wirkliche Zeitersparnis hat das Online-Anmeldeverfahren aber noch nicht zu bieten.

Wer kennt das nicht: Der Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle erfordert in der Regel jede Menge Geduld. Nummer ziehen, hinsetzen und warten. Das ist ärgerlich - doch damit soll nun bald Schluss sein, da ab Herbst die nächste Phase des I-Kfz-Projektes eingeleitet wird. Mit I-Kfz ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung gemeint. Sie ermöglicht zukünftig, Fahrzeuge online anzumelden, erneut zuzulassen oder umzuschreiben. Die Wartezeit im Amt entfällt.

Auf Basis der bereits gestarteten ersten beiden Projektphasen sind Abmeldungen und Wiederzulassungen bereits möglich, allerdings nur im gleichen Zulassungsbezirk. Mit Phase 3 erfolgt der nächste Schritt: „Wir ermöglichen nun auch das erstmalige An- und Ummelden per Mausklick“, so die Erklärung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU).

Wie funktioniert das?

Für den Herbst ist geplant, i-Kfz bundesweit offerieren zu können. An- und Ummeldungen sowie Wiederzulassungen sind aber nur für Fahrzeuge möglich, deren erstmalige Zulassung nach dem 1. Januar 2015 stattgefunden hat. An sich klingt der Vorgang unkompliziert, doch zur Durchführung reicht eine Internetanbindung alleine nicht aus: „Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt“, erklärt Thomas Schuster (Sachverständigenorganisation KÜS). Und er sagt weiter: „Wird ein Fahrzeug online zugelassen, erfolgt ein Datenabgleich mit dem Zentralen Fahrzeugregister.“ Die Daten der Fahrzeuge werden von Prüforganisationen wie der KÜS nach der Hauptuntersuchung an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt. Von dort können die Daten dann von den Zulassungsstellen abgerufen werden.

Zeitersparnis hält sich in Grenzen

Die Praxis sieht dann so aus: Zunächst erfolgt die Identifizierung auf dem Online-Portal, danach die Eingabe aller erforderlichen Daten. Diese werden automatisch überprüft, anschließend erfolgt die Bezahlung. Dateneingabe. Anschließend erfolgt ein automatischer Check. Im weiteren Verlauf der wird der Antrag von einem Sachbearbeiter gecheckt. Ist alles in Ordnung, werden Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) und die Plaketten für die Kennzeichen auf dem Postwege zugestellt. Hinsichtlich der Zeitersparnis fällt zwar die Wartezeit in der Behörde weg, allerdings kann es zwei oder auch drei Tage dauern, bis die Unterlagen beim Fahrzeuganmelder eintreffen. Ummeldung geht schneller Da es mittlerweile möglich ist, das alte Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug bzw. Kauf eines Fahrzeugs mitzunehmen, greift bei einer Ummeldung des Fahrzeugs der Aspekt der Zeitersparnis durchaus. Ein Beispiel: Ein Hamburger Autofahrer kauft ein Auto mit Münchner Kennzeichen. Zukünftig wird es dann möglich sein, den Halterwechsel inklusive Kennzeichenmitnahme direkt online abzuwickeln.

Prüfsiegel aufkleben

Der Vorgang ist unkompliziert. Via Handy stellt der Autofahrer vor Ort auf dem Online-Portal den Antrag zur Ummeldung. Der vorläufige Zulassungsbescheid wird ihm dann in das elektronische Postfach des Portals überstellt. „Damit kann der Hamburger Bürger sofort losfahren. Das Auto ist somit zugelassen. Die finalen Dokumente werden auf dem Postweg zugeschickt“, so die Erläuterungen des Landesbetriebes Verkehr (LBV) der Stadt Hamburg auf Anfrage. Das Aufkleben der amtlichen Prüfsiegel kann durch die Online-Anmeldung selbstverständlich nicht ersetzt werden. Die Autofahrer sollen das zukünftig selbst übernehmen. Der LBV Hamburg verschickt hierzu eine genaue Anleitung, um ein korrektes Aufkleben der Plaketten zu gewährleisten. Laut Schuster gibt es hierfür jedoch noch keine einheitliche Regelung. „Es gibt Zulassungsstellen, wo dieser Teil der Online-Anmeldung noch nicht dem Kunden überlassen wird und die Autofahrer gebeten werden, mit den Nummernschildern vorbeizukommen.“

Übergangsfrist läuft bis Oktober

Die Vernetzung der Zulassungsstellen ist noch nicht optimal, um Autofahrern ein Angebot für i-Kfz anbieten zu können. „Für die Zulassungsstellen gibt es noch eine Übergangsfrist bis Oktober, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen“, sagt Boos. Das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass aktuell mehr als 400 der insgesamt 431 Zulassungsstellen in Deutschland an das neue Verfahren angebunden sind. Nahezu alle Prüforganisationen wie KÜS, Dekra und TÜV würden bereits die Voraussetzungen für i-Kfz erfüllen. (dpa)

 

ADAC-Zulassungsstellentest 2017

Bundesverkehrsministerium zur internetbasierten Fahrzeugzulassung

Quelle: www.augsburger-allgemeine.de

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