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Online-Zulassung Schotten, Hessen (eVB)

Die Online-Zulassung

Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.

Die VB-PIN

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Lauterbach
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Bahnhofstraße 79 36341 Lauterbach
Zulassungsstelle Lauterbach

Zulassungsstelle Freiensteinau
KFZ-Zulassungsstelle Alte Schulstraße 5 36399 Freiensteinau
Zulassungsstelle Freiensteinau

Zulassungsstelle Alsfeld
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Färbergasse 3 36304 Alsfeld
Zulassungsstelle Alsfeld

Zulassungsstelle Grebenhain
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 51 36355 Grebenhain
Zulassungsstelle Grebenhain

Zulassungsstelle Homberg (Ohm)
KFZ-Zulassungsstelle Marktstraße 26 35315 Homberg (Ohm)
Zulassungsstelle Homberg (Ohm)

Zulassungsstelle Kirtorf
KFZ-Zulassungsstelle Neustädter Straße 10-12 36320 Kirtorf
Zulassungsstelle Kirtorf

Zulassungsstelle Mücke-Merlau
KFZ-Zulassungsstelle Im Herrnhain 2 35325 Mücke-Merlau
Zulassungsstelle Mücke-Merlau

Zulassungsstelle Schlitz
KFZ-Zulassungsstelle An der Kirche 4 36110 Schlitz
Zulassungsstelle Schlitz

Zulassungsstelle Schotten
KFZ-Zulassungsstelle Vogelsbergstraße 184 63679 Schotten
Zulassungsstelle Schotten