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Online-Zulassung Schlitz (eVB)

Online-Zulassung

Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.

Die VB-PIN

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • für die Anmeldung eines Kraftrades
  • für die Anmeldung eines Wohnmobils
  • für die Anmeldung eines Wohnwagens
  • für die Anmeldung eines LKWs
  • für die Anmeldung eines Anhängers
  • für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • Name und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen)
  • unter Umständen den abweichenden Halter

Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich. Sollten sich im Nachhinein Änderungen ergeben oder wenn versehentlich falsche Angaben gemacht wurden, so muss eine neue eVB–Nummer ausgegeben werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Lauterbach
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Bahnhofstraße 79 36341 Lauterbach
Zulassungsstelle Lauterbach

Zulassungsstelle Freiensteinau
KFZ-Zulassungsstelle Alte Schulstraße 5 36399 Freiensteinau
Zulassungsstelle Freiensteinau

Zulassungsstelle Alsfeld
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Färbergasse 3 36304 Alsfeld
Zulassungsstelle Alsfeld

Zulassungsstelle Grebenhain
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 51 36355 Grebenhain
Zulassungsstelle Grebenhain

Zulassungsstelle Homberg (Ohm)
KFZ-Zulassungsstelle Marktstraße 26 35315 Homberg (Ohm)
Zulassungsstelle Homberg (Ohm)

Zulassungsstelle Kirtorf
KFZ-Zulassungsstelle Neustädter Straße 10-12 36320 Kirtorf
Zulassungsstelle Kirtorf

Zulassungsstelle Mücke-Merlau
KFZ-Zulassungsstelle Im Herrnhain 2 35325 Mücke-Merlau
Zulassungsstelle Mücke-Merlau

Zulassungsstelle Schlitz
KFZ-Zulassungsstelle An der Kirche 4 36110 Schlitz
Zulassungsstelle Schlitz

Zulassungsstelle Schotten
KFZ-Zulassungsstelle Vogelsbergstraße 184 63679 Schotten
Zulassungsstelle Schotten