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Online-Zulassung Neustadt (Dosse) (eVB)

Die Online-Zulassung

Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Wichtige Angaben, um eine eVB zu erhalten

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Neuruppin
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Heinrich-Rau-Straße 27-30 16816 Neuruppin
Zulassungsstelle Neuruppin