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Online-Zulassung Mücke (eVB)

Online–Zulassung

Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.

VB-PIN, was ist das?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Für welche Fahrzeuge/welche Zwecke wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krafträder
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • LKWs
  • Anhänger
  • Gabelstapler die über 20 km/h fahren
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Zulassungsbehörde?

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Lauterbach
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Bahnhofstraße 79 36341 Lauterbach
Zulassungsstelle Lauterbach

Zulassungsstelle Freiensteinau
KFZ-Zulassungsstelle Alte Schulstraße 5 36399 Freiensteinau
Zulassungsstelle Freiensteinau

Zulassungsstelle Alsfeld
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Färbergasse 3 36304 Alsfeld
Zulassungsstelle Alsfeld

Zulassungsstelle Grebenhain
KFZ-Zulassungsstelle Hauptstraße 51 36355 Grebenhain
Zulassungsstelle Grebenhain

Zulassungsstelle Homberg (Ohm)
KFZ-Zulassungsstelle Marktstraße 26 35315 Homberg (Ohm)
Zulassungsstelle Homberg (Ohm)

Zulassungsstelle Kirtorf
KFZ-Zulassungsstelle Neustädter Straße 10-12 36320 Kirtorf
Zulassungsstelle Kirtorf

Zulassungsstelle Mücke-Merlau
KFZ-Zulassungsstelle Im Herrnhain 2 35325 Mücke-Merlau
Zulassungsstelle Mücke-Merlau

Zulassungsstelle Schlitz
KFZ-Zulassungsstelle An der Kirche 4 36110 Schlitz
Zulassungsstelle Schlitz

Zulassungsstelle Schotten
KFZ-Zulassungsstelle Vogelsbergstraße 184 63679 Schotten
Zulassungsstelle Schotten