Seit dem 01. März 2008 können in verschiedenen Straßenverkehrsämtern bereits testweise Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Möglich macht dies die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die notwendigen Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht.
Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.
Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.
Auf dem Weg zur Wiederzulassung ist der Kfz-Halter auch mit ungestempelten Kennzeichen durch die eVB versichert. Dies wird genau wie mit der Versicherungs-Doppelkarte gehandhabt.
Zulassungsstelle Neuss
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Oberstraße 91
41460 Neuss
Zulassungsstelle Neuss
Zulassungsstelle Dormagen
KFZ-Zulassungsbehörde
Kieler Straße 26
41540 Dormagen (Horrem)
Zulassungsstelle Dormagen
Zulassungsstelle Meerbusch
KFZ-Zulassungsstelle
Dr.-Franz-Schütz-Platz 1
40667 Meerbusch (Büderich)
Zulassungsstelle Meerbusch
Zulassungsstelle Grevenbroich
KFZ-Zulassungsstelle
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Zulassungsstelle Grevenbroich