In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.
Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.
Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.
schwarzes Kennzeichen | sechs Monate |
Kurzzeitkennzeichen | drei Monate |
Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.
Zulassungsstelle Aschaffenburg
KFZ-Zulassungsstelle
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg
Führerscheinstelle
Wermbachstraße 30
63739 Aschaffenburg
Zulassungsstelle Aschaffenburg
Zulassungsstelle Alzenau (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Emmy-Noether-Straße 3
63755 Alzenau
Zulassungsstelle Alzenau (Landkreis)
Zulassungsstelle Mainaschaff
Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff
Zulassungsstelle Mainaschaff