Startseite

Online-Zulassung Haßfurt (eVB)

Online–Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Daten werden für eine eVB benötigt?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Haßfurt
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Ziegelbrunn 36 97437 Haßfurt
Zulassungsstelle Haßfurt

Zulassungsstelle Ebern
KFZ-Zulassungsstelle Rittergasse 3 96106 Ebern
Zulassungsstelle Ebern