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Online-Zulassung Crailsheim (eVB)

Die Online-Zulassung

Eine echte Alternative zur Doppelkarte. Vollkommen elektronisch tauschen das Kraftfahrtbundesamt, die Versicherungsgesellschaften und die örtlichen Zulassungsbehörden anhand von einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) die notwendigen Daten für das An- und Ummelden von Kraftfahrzeugen aus. Seit dem 01. März 2008 erleichtert es in einer Testphase verschiedenen Straßenverkehrsämtern die notwendige Dateneingabe.

Was ist die VB-PIN?

Der VB-PIN (Versicherungsbestätigung) ist ein Code, der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (wie z.B. H2P96K4). Man erhält ihn von seiner Versicherungsagentur und legt ihn bei der An- oder Ummeldung bei seinem Straßenverkehrsamt vor. Somit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt. Die Daten, die von der Doppelkarte per Hand in das System eingetragen werden mussten, entfallen.

Wann wird eine eVB-Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Daten müssen bereit gehalten werden, um eine eVB zu erhalten?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Wie lange ist eine eVB gültig?

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Mit der eVB auf dem Weg zur Zulassungsstelle versichert?

Kfz-Halter sind auf dem Weg zur Anmeldebehörde z.B. bei Wiederzulassung mit dem ungestempelten Kennzeichen versichert! Auch mit der eVB wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Schwäbisch Hall
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Karl-Kurz-Strasse 44 74523 Schwäbisch Hall-Hessental
Zulassungsstelle Schwäbisch Hall

Zulassungsstelle Crailsheim
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle In den Kistenwiesen 2 74564 Crailsheim
Zulassungsstelle Crailsheim