Startseite

Online-Zulassung Bleckede (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Was ist eine VB-PIN?

Der VB-Pin ist eine Kombination aus sieben Zahlen und Buchstaben (in etwa: J84d6r2), hinter der sich alle relevanten Daten für die An- oder Ummeldung verbergen. Der Pin wird wie die Doppelkarte von den Versicherungsagenturen ausgegeben und ermöglicht eine beschleunigte Bearbeitung bei den Straßenverkehrsämtern.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • für die Anmeldung eines PKWs (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • für die Anmeldung eines Kraftrades
  • für die Anmeldung eines Wohnmobils
  • für die Anmeldung eines Wohnwagens
  • für die Anmeldung eines LKWs
  • für die Anmeldung eines Anhängers
  • für die Abmeldung eines Gabelstaplers, wenn dieser schneller als 20 km/h fährt
  • wenn bei Wohnungswechsel das KFZ umgemeldet wird
  • wenn das KFZ nach Stilllegung wieder neu zugelassen wird

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • persönliche Angaben wie Name und Anschrift
  • um was für ein Fahrzeug es sich handelt (Pkw, Lkw)
  • Kennzeichenart (Saisonkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, schwarzes Kennzeichen)
  • abweichender Halter

Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden. Nachträgliche Berichtigungen sind nicht möglich

Wie lange ist eine eVB gültig?

Nach der Ausgabe der eVB können Kfz-Halter mit einem schwarzen Kennzeichen ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten anmelden. Bei Kurzzeitkennzeichen besteht eine Frist von drei Monaten für die Anmeldung. Danach verliert die eVB automatisch ihre Gültigkeit.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Lüneburg
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Springintgut 3 21335 Lüneburg
Zulassungsstelle Lüneburg

Zulassungsstelle Amelinghausen
KFZ-Zulassungsstelle Lüneburger Straße 50 21385 Amelinghausen
Zulassungsstelle Amelinghausen

Zulassungsstelle Bleckede
KFZ-Zulassungsstelle Lüneburger Straße 2 21354 Bleckede
Zulassungsstelle Bleckede