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Online-Zulassung Berg (Kreis Ravensburg) (eVB)

Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Die VB-PIN

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Für welche Fahrzeuge wird eine eVB–Nummer vergeben?

  • Für das Erstfahrzeug,
  • Zweit- oder weiteres Fahrzeug (egal, ob Gebraucht- oder Neufahrzeug)
  • Krad
  • Wohnwagen oder Wohnmobil
  • Lieferwagen
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20km/h
  • um bei Wohnungswechsel das KFZ umzumelden
  • um nach Stilllegung das Kraftfahrzeug wieder zuzulassen

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Name und Adresse
  • Fahrzeugart (z.B. Lkw oder Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen)
  • gegebenenfalls den abweichenden Halter

Änderungen, die sich nachträglich ergeben sollten oder versehentliche Falschangaben, können nicht berichtigt werden. Es muss in dem Fall eine neue eVB erstellt werden.

Gültigkeit einer eVB

Nach Ausgabe der eVB-Nummer gilt eine Anmeldefrist für das Fahrzeug. Danach verliert die eVB ihre Gültigkeit und muss erneut beantragt werden.

schwarzes Kennzeichen sechs Monate
Kurzzeitkennzeichen drei Monate

Versicherungsschutz auf dem Weg zum Anmelden mit einer eVB

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Ravensburg
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Friedenstraße 6 88212 Ravensburg
Zulassungsstelle Ravensburg

Zulassungsstelle Wangen im Allgäu
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Liebigstraße 1 88239 Wangen im Allgäu
Zulassungsstelle Wangen im Allgäu

Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu
Kfz-Zulassungsstelle Wangener Straße 70 88299 Leutkirch im Allgäu
Zulassungsstelle Leutkirch im Allgäu

Zulassungsstelle Bad Waldsee
KFZ-Zulassungsstelle Robert-Koch-Straße 52 88339 Bad Waldsee
Zulassungsstelle Bad Waldsee