Wunschkennzeichen
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Wunschkennzeichen in Bad Neustadt an der Saale reservieren

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Nicht ihr Kennzeichenbezirk?

Ihr Wunschkennzeichen in Bad Neustadt an der Saale

Folgende Kombinationen sind möglich:
  • 1 Buchstabe mit 2 bis 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern
Diese Kombinationen sind nicht erlaubt:
  • Kombinationen HH, HJ, KZ, NS, SA, SD, SS
  • Umlaute (Ä, Ö, Ü) und ß

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte, bevor Sie Ihr Autokennzeichen / Motorradkennzeichen reservieren:

Durch die Online Reservierung und Bestellung sparen Sie sich und der Zulassungsstelle Bad Neustadt an der Saale viel Zeit
Sie erhalten bei der Online Bestellung von PKW-Kennzeichen zwei werbefreie Kennzeichen-Unterleger kostenfrei dazu
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre eVB-Nummer beantragt haben, um diese bei der Behörde vorweisen zu können
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin, um Ihr KFZ zu Ihrem Wunschtermin zuzulassen
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Ihr Straßenverkehrsamt in Kreis Rhön Grabfeld

Im Straßenverkehr von Kreis Rhön Grabfeld sind sie bereits weit verbreitet – die Wunschkennzeichen. Viele lustige Botschaften oder private Details lassen sich in Ihnen verstecken und bringen dadurch Persönlichkeit und Individualität zum Ausdruck. Jedoch kann es beim Thema Wunschkennzeichen auch Schwierigkeiten bei der Zuteilung geben. Gehen Sie lieber auf Nummer sicher.Wenden Sie sich deshalb lieber an den STVA.de Online-Service für Kennzeichen-Reservierungen in Kreis Rhön Grabfeld. Hier haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Wunschkombinationen anzugeben, die Ihr Kennzeichen enthalten soll. Noch am selben Tag wird Ihre Anfrage bearbeitet und anschließend Ihr freies Wunschkennzeichen direkt in der Datenbank der KFZ-Zulassungsstelle z.B. Straßenverkehrsamt Kreis Rhön Grabfeld für Sie reserviert. So sind jede Menge Zeit und Nerven gespart, die bei einem Behördengang in Kreis Rhön Grabfeld auf Sie zugekommen wären.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Versicherungsbestätigung Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Ihre eVB-Nummer. Falls Sie noch keine KFZ-Versicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben können Sie sich hier informieren
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die Anmeldung durch einen Dritten vornehmen möchte
  • Einwilligungserklärung bei Zulassung auf eine noch minderjährige Person als Fahrzeughalter
  • Bei neuem Autokennzeichen: Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Hauptstraße 4
97638 Mellrichstadt

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt:

Tel: (09771) 946-63

Fax: (09776) 94-81466

E-Mail: zulassung.met@rhoen-grabfeld.de

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Marktplatz 2
97631 Bad Königshofen im Grabfeld

Öffnungszeiten:

Mo. 07:45 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 16:15 Uhr
Di. 07:45 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do. 07:45 Uhr - 12:30 Uhr & 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr. 07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt:

Tel: (09771) 94-662

Fax: (09771) 9481-662

E-Mail: zulassung.koen@rhoen-grabfeld.de

Anschrift:

KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Siemensstraße 10
97616 Bad Neustadt an der Saale

Öffnungszeiten:

Zulassungsstelle & Führerscheinstelle

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr & 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Kontakt:

Zulassungsstelle

Tel: (09771) 94-661

Fax: (09771) 94-81661

E-Mail: kfz@rhoen-grabfeld.de





Führerscheinstelle

Tel: (09771) 94-610 bis 94-613

Fax: (09771) 94-81610

E-Mail: fuehrerschein@rhoen-grabfeld.de

Bitte beachten Sie

  • Eine Kennzeichenreservierung ist nicht unendlich gültig
  • Die Dauer der Kennzeichen-Reservierung kann je nach Zulassungsstelle variieren
  • Sie können Ihre Willenserklärung bei Wunschkennzeichen nicht widerrufen