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Online-Zulassung Bad Essen (eVB)

Die Online-Zulassung

In einer Testphase werden seit dem 01. März 2008 in einigen Straßenverkehrsämtern, die Daten für das An- oder Ummelden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, den Versicherungsgesellschaften und den örtlichen Zulassungsbehörden gesendet. Möglich ist dies durch eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die die bisherige Doppelkarte ablöst.

Die VB-PIN

Sie erhalten den Versicherungsschutz über ein Versicherungsbüro oder über eins der vielen Online Portale der Versicherungen. Man erhält dort nach Angabe seiner Daten einen Code (VB-PIN), der aus sieben Zahlen und Buchstaben zusammen gesetzt ist (z.B. W76G9O1). Dieser wird dem Straßenverkehrsamt vorgelegt und schon kann die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges beginnen. Die altbekannte Versicherungsdoppelkarte wird somit überflüssig und vereinfacht den Prozess der An- oder Ummeldung erheblich. Der Bearbeitungsprozess am Schalter wird beschleunigt, da die Versicherungsdaten nicht mehr per Hand in das System eingegeben werden müssen. Ihre Daten werden direkt vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen.

Eine eVB–Nummer wird vergeben für:

  • gebrauchte oder neue KFZs
  • LKWs
  • Krafträder
  • Wohnwagen oder Wohnmobile
  • Anhänger
  • Gabelstapler über 20 km/h
  • bei Ummeldungen des KFZs, bei Wohnungswechsel
  • bei Neuzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs

Welche Angaben müssen für eine eVB gemacht werden?

  • Angaben von Namen und Anschrift
  • Fahrzeugart (z.B. Pkw)
  • Kennzeichenart (z.B. schwarzes Kennzeichen, Saisonkennzeichen)
  • eventuell abweichender Halter (alle Angaben zu ihm)

Nachträgliche Berichtigungen der eVB sind nicht mehr möglich. Bei versehentlich falschen Angaben oder sich im Nachhinein ergebenden Änderungen muss eine neue eVB ausgefertigt werden.

Gültigkeit einer eVB

Die eVB verliert ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nicht innerhalb einer Frist sein Fahrzeug an- oder ummeldet. Diese Frist ist bei schwarzen Kennzeichen nach sechs Monaten und bei Kurzzeitkennzeichen nach drei Monaten abgelaufen. Nach dieser Frist muss eine neue eVB angefordert werden.

Versicherungsschutz auf dem Weg zur Anmeldebehörde

Wie mit der bisherigen Doppelkarte wird auch mit der eVB die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung gewährt.

Örtliche Kfz-Zulassungsstellen

Zulassungsstelle Osnabrück
KFZ- Zulassungsstelle Führerscheinstelle Natruper-Tor-Wall 2 49076 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück

Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Am Schölerberg 1 49082 Osnabrück
Zulassungsstelle Osnabrück (Landkreis)

Zulassungsstelle Bad Essen
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Lindenstraße 41-43 49152 Bad Essen
Zulassungsstelle Bad Essen

Zulassungsstelle Bersenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Bramscher Straße 70 49593 Bersenbrück
Zulassungsstelle Bersenbrück

Zulassungsstelle Bohmte
KfZ-Zulassungsstelle Bremer Straße 4 49163 Bohmte
Zulassungsstelle Bohmte

Zulassungsstelle Bramsche
KFZ- Zulassungsstelle Hasestraße 11 49565 Bramsche
Zulassungsstelle Bramsche

Zulassungsstelle Fürstenau
KFZ-Zulassungsstelle Schloßplatz 1 49584 Fürstenau
Zulassungsstelle Fürstenau

Zulassungsstelle Melle
KFZ-Zulassungsstelle Schürenkamp 16 49324 Melle
Zulassungsstelle Melle

Zulassungsstelle Wallenhorst
KFZ-Zulassungsstelle Rathausallee 1 49134 Wallenhorst
Zulassungsstelle Wallenhorst

Zulassungsstelle Georgsmarienhütte
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Oeseder Straße 85 49124 Georgsmarienhütte
Zulassungsstelle Georgsmarienhütte

Zulassungsstelle Quakenbrück
KFZ-Zulassungsstelle Führerscheinstelle Markt 1 49610 Quakenbrück
Zulassungsstelle Quakenbrück