Die Versicherungs- Doppelkarte hat seit dem 01. März 2008 digitale Konkurrenz bekommen - die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung). Für das An- und Ummelden werden vollkommen elektronisch zwischen dem Kraftfahrtbundesamt, der Versicherungsgesellschaft und den örtlichen Zulassungsstellen die nötigen Versicherungsdaten mittels einer eVB-Nummer gesendet.
Der VB-Pin wird wie die alt hergebrachte Versicherungsdoppelkarte von den Versicherungsgesellschaften ausgegeben. Teilweise ist diese auch über die Online-Portale der gewünschten Versicherung möglich. Nach Angabe der persönlichen und kraftfahrzeugspezifischen Daten, wird ein siebenstelliger eVB Code erstellt. Dieser sieht in etwa folgend aus: Q12U5n9. Mit dieser PIN-Nummer gehen Sie zu Ihrem Straßenverkehrsamt und können nun Ihr Kfz an- oder ummelden. Die Daten werden direkt beim Kraftfahrtbundesamt abgerufen.
Die eVB verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn der Kfz-Halter nach der Ausgabe sein Fahrzeug mit schwarzen Kennzeichen nicht innerhalb von sechs Monaten angemeldet hat. Kurzzeitkennzeichen haben eine Frist von drei Monaten nach Erstellung um ihr Fahrzeug anzumelden.
Die vorläufige Deckung im Rahmen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird wie mit der Versicherungs-Doppelkarte auch mit der eVB-Pin-Nummer gewährt.
Zulassungsstelle Rosenheim
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Westerndorferstraße 88
83022 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
KFZ-Zulassungsstelle
Führerscheinstelle
Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Rosenheim (Landkreis)
Zulassungsstelle Bad Aibling
KFZ-Zulassungsstelle Bad Aibling wurde mit dem Landkreis Rosenheim zusammengelegt.
Verkehrszentrum Rosenheim
KFZ-Zulassungsbehörde
Fahrerlaubnisbehörde
Äußere Oberaustraße 4
(im Rosenheimer Aicherpark)
83026 Rosenheim
Zulassungsstelle Bad Aibling
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn
Landratsamt Rosenheim
KFZ-Zulassung
Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg am Inn
Zulassungsstelle Wasserburg am Inn