Startseite

Fragen & Antworten zu Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Wofür kann ein Kurzzeitkennzeichen genutzt werden?

Ein Kurzzeitkennzeichen kann
  • für die Überführung eines Fahrzeugs innerhalb der EU,
  • für Probefahren
  • und Fahrten zur HU-Werkstatt
genutzt werden.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichen beginnt mit der Zulassung und beträgt 5 Kalendertage. Die Zulassung und der Versand erfolgen einen Werktag vor dem von Ihnen gewählten Liefertag (Beispiel: gewählter Liefertag: Mittwoch, Zulassung: Dienstag, Kennzeichen gültig bis: einschl. Samstag). Wird als Liefertag ein Montag gewählt, ist das Kurzzeitkennzeichen somit nur bis einschließlich Dienstag gültig.

Kann ich für jede Fahrzeugart Kurzzeitkennzeichen erwerben?

Grundsätzlich ist es möglich, Kurzzeitkennzeichen für alle Fahrzeugarten zu erwerben (PKW, LKW, Anhänger, Wohnmobil, Motorrad, etc.) Ausgenommen sind hier Behördenfahrzeuge mit Blaulicht und Arbeitsmaschinen. Bei LKW ab 7,5 t und Anhängern ab 10 t wird zusätzlich eine gültige Sicherheitsprüfung (SP) benötigt.

Darf nur der Antragsteller das Fahrzeug überführen?

Nein. Da sich die Versicherung des Kurzzeitkennzeichens in erster Linie auf das Fahrzeug bezieht, kann die Überführung auch von weiteren Personen vorgenommen werden. Das Mitführen des Fahrzeugscheins ist Pflicht.

Kann die Gültigkeit des Kennzeichens auch erst nach Versand beginnen?

Nein, die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beginnt mit der Zulassung und ist gesetzlich auf max. 5 Tage festgelegt (Zulassung = Gültigkeitsbeginn). Die Zulassung erfolgt einen Werktag vor dem gewählten Liefertag.

Muss ich die Kurzzeitkennzeichen abmelden?

Nein, das ist nicht nötig. Die Kurzzeitkennzeichen verfallen automatisch mit Ablauf der 5- tägigen Gültigkeit und gelten damit als abgemeldet. Die Kennzeichen und der dazugehörige Schein können danach von Ihnen entsorgt werden.

Werden Unterlagen für die Zulassung benötigt?

Für die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen per Mail:
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein (beidseitig) + Beiblatt/Allonge (falls vorhanden)
  • gültiger HU Bericht
  • Ausweis des Antragstellers
Die Unterlagen können gescannt oder fotografiert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Unterlagen vollständig und einwandfrei lesbar sind.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültiger HU bestellen?

Nein, ist keine gültige HU vorhanden, muss das Kurzzeitkennzeichen direkt bei der Zulassungsstelle beantragt werden, in dessen Kreis sich das Fahrzeug befindet.

Antrag und Zulassung

Muss ich zur Zulassungsstelle gehen?

Nein, den Behördengang übernehmen wir für Sie. Sie erhalten von uns bereits angemeldete Kurzzeitkennzeichen per Expressversand.

Muss das Fahrzeug abgemeldet sein?

Ja, da jedes Fahrzeug zeitgleich nur eine Zulassung haben kann, muss es spätestens 2 Werktage vor dem gewählten Liefertag abgemeldet werden.
Handelt es sich um ein Saisonkennzeichen, das sich außerhalb der Saison befindet, gilt dieses als abgemeldet. Befindet es sich innerhalb der Saison ist auch hier eine Abmeldung notwendig.

Wer ist der Antragsteller?

Antragsteller ist die Person, die das Fahrzeug überführen wird. Achten Sie bei der Eingabe darauf, dass die Anschrift mit den Angaben des Personalausweises/der Meldebescheinigung übereinstimmt. Die Weitergabe der Kurzzeitkennzeichen an einen weiteren Fahrer ist nur auf eigene Gefahr möglich da Ordnungswidrigkeiten zahlungspflichtig an den Antragsteller weitergeleitet werden.

Wofür werden die Kontaktdaten benötigt?

Diese werden benötigt um Rückfragen schnell klären zu können und damit eine reibungslose Zulassung zu gewährleisten.

Was ist eine eVB-Nummer?

Eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist eine siebenstellige Nummer und muss bei Zulassung des Kurzzeitkennzeichens zum Nachweis des Versicherungsschutzes der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Die von uns angebotene eVB-Nummer beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung.

Wo finde ich die Fahrgestellnummer?

Die Fahrgestellnummer (FIN) finden Sie in Ihrem Fahrzeugschein unter dem Kürzel "E". Diese ist in der Regel eine siebzehnstellige Kombination aus Buchstaben und Ziffern. Achten Sie bitte bei der Eingabe darauf, dass Ihnen keine Tippfehler unterlaufen. Ist die Fahrgestellnummer Ihres Fahrzeugs kürzer, kann diese entsprechend ausgenullt werden (Bsp.: 0000000251W4G5462)

Was beinhaltet der Preis?

Der Preis beinhaltet die Anmelde-Gebühren der Zulassungsstelle, die eVB Nummer, die Schilder sowie den Express-Versand.

Kann ich meine Bestellung stornieren?

Ist noch keine Anmeldung der Kurzzeitkennzeichen erfolgt, kann die Bestellung per Mail storniert werden. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Bereits ausgestellte Kurzzeitkennzeichen können nicht storniert oder zurückgegeben werden.

Versand

Was sind die genauen Lieferzeiten?

Ihre Kurzzeitkennzeichen werden in der Regel zwischen 7:30 Uhr und 12:30 Uhr am gewünschten Liefertag zugestellt. Bitte beachten Sie, dass auch eine Zustellung per Express bei Lieferadressen auf Inseln oder ins Ausland mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Da der Zustellservice keine 100%ige Garantie für eine pünktliche Zustellung geben kann, empfehlen wir, dies bei der Wahl des Liefertages zu berücksichtigen.

Kann ich Samstag als Liefertag wählen?

Ja, innerhalb Deutschlands ist eine Zustellung am Samstag gegen Aufpreis möglich.

Ist eine Lieferung ins Ausland möglich?

Innerhalb der EU ist die Lieferadresse frei wählbar. Zu beachten wäre jedoch, dass der Preis und die Lieferdauer variieren können.

Ist eine Lieferung an eine Packstation möglich?

Nein, diese Option wird von unserem Lieferservice nicht angeboten.