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Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen, die zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet werden.

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Häufige Fragen rund um das Kurzzeitkennzeichen

  • Aussehen

    Auf dem Kurzzeitkennzeichen befindet sich ein gelbes Feld, auf dem das Ablaufdatum des Kennzeichens vermerkt ist. Eine Nutzung des Kennzeichens nach Ablauf dieses Datums ist nicht erlaubt.
  • Besonderheiten

    Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Des Weiteren ist zu beachten, dass für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist. Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen. Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
  • Gebühren

    Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens erheben die Zulassungsstellen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von ca. EUR 13,10. Hinzu kommen die Kosten für das Erstellen der Nummernschilder (ca. EUR 20,00) und die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Die Kosten für die Versicherung sind abhängig vom Versicherungsunternehmen und vom Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil-, Vollkasko...). Die Versicherungen verrechnen diesen Betrag aber, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird. Dabei wird der Beginn des Versicherungsvertrages auf das Zulassungsdatum des Kurzzeitkennzeichens gelegt. Eine Übersicht der Gebühren an den Zulassungsstellen findes Sie hier: KFZ-Behörden Gebühren
  • benötigte Unterlagen

    Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
    • eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief
    • gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)
    • evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
    Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.
  • erlaubte Fahrten

    Kurzzeitkennzeichen sind nicht ortsgebunden. Es darf also an einem Ort zugelassen werden und dann an einem evtl. abweichenden Standort des Fahrzeuges montiert werden. Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen aber nur folgende Fahrten unternommen werden:
    • Probefahrten
    • Überführung eines Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort
    • Vorführtermin beim TÜV oder Dekra
  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland

    Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
    Auch außerhalb der EU existieren Staaten, die das deutsche Kurzzeitkennzeichen tolerieren (ohne Rechtsanspruch). Dazu gehören:
    • Schweiz
    • Mazedonien
    • Weißrussland
    • Bosnien
    • Iran

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* Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen der GVA Transit GmbH. Die GVA Transit GmbH verfügt über eine Erlaubnis nach § 34 d GewO. Die Kundeninformationen gemäß § 11 VersVerm werden auf der Website der GVA Transit GmbH zum Download bereit gestellt