"Aus" für Rückdatierung der Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs

"Aus" für Rückdatierung der Hauptuntersuchung Ihres Kraftfahrzeugs

Wer bislang vergessen hat, rechtzeitig für sein Kraftfahrzeug beim Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) eine neue Plakette für die Hauptuntersuchung zu erlangen, dem wurde der Zeitpunkt für die nächste technische Überprüfung um die Monate der Fristüberschreitung zurückdatiert. Das bedeutet, wer einen Termin zur Hauptuntersuchung im Januar gehabt hätte, jedoch erst im März sein Fahrzeug beim TÜV vorgestellt hat, musste anstatt nach 24 Monaten bereits nach 21 Monaten erneut eine technische Überprüfung durchführen.

Diese Vorschrift ist seit dem 01.12.1999 gültig und wird nun zum Jahresbeginn 2012, nach derzeitig letzten Abstimmungen im Bundesverkehrsministerium, zur Freude der Fahrzeughalter, entfallen. Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.

Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25 Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Es lohnt sich also, hin und wieder auf die Plakette des Kennzeichens zu schauen, um den Prüftermin der Hauptuntersuchung nicht zu versäumen. Der Termin steht auf der am PKW hinteren Plakette und zeigt in der Mitte das Jahr und am Rande oben den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre.

Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung des Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV)

• PKW bei Erstzulassung                            36 Monate

• PKW ab der zweiten HU                           24 Monate

• Taxen und Mietwagen                             12 Monate

• Motorräder/ Leichtkrafträder                    24 Monate

• Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg     36 Monate

• Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht

u. Wohnanhänger                                  24 Monate

• Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht   12 Monate

• LKW bis 3,5 t zul Gesamtgewicht              24 Monate

• LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht           12 Monate

• Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze)    12 Monate

Ihr Name (oder Pseudonym)