Behördengänge in Zeiten der Corona-Krise

Behördengänge in Zeiten der Corona-Krise

Behördengänge in Zeiten der Corona-Krise

Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland gelten besondere Regelungen und Hygienemaßnahmen im gesellschaftlichen Umgang miteinander. Diese Verhaltensregeln gelten selbstverständlich auch für Kfz-Zulassungsstellen und andere Behörden:

Grundsätzlich gilt, anstehende Behördengänge auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und vor allem - nicht ohne vorab telefonisch vereinbarten Termin in den Ämtern und Behörden zu erscheinen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Kfz-Zulassungsstellen, in die mittlerweile nur noch Einzelpersonen hinein gelassen werden.

Wenn irgend möglich, erledigen Sie behördliche Angelegenheiten telefonisch oder per E-Mail. Ein persönliches Erscheinen sollte nur bei zwingender Notwendigkeit sowie ausschließlich nach telefonischer Kontaktaufnahme und erfolgter Terminvergabe erfolgen.

Informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde und/oder der betreffenden Behörde über Dienstleistungen, geänderte Öffnungszeiten, Telefonnummern, E-Mail-Adressen sowie geltende Verhaltensregeln.

Nehmen Sie Rücksicht - auf Mitarbeiter, andere Kunden - zu deren und zu Ihrem eigenen Schutz. In Ergänzung hierzu wird auf die Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts verwiesen.

KFZ-Kennzeichen online bestellen:

Für die Kfz-Zulassungsstellen gilt: Da der Einzelhandel bundesweit schließt, kann ein vor-Ort-Verkauf von Kfz-Kennzeichen in den Straßenverkehrsämtern bzw. den sogenannten Schilderbuden nicht mehr sichergestellt werden. Hinzu kommen, dass viele Zulassungsstellen von Kunden nur noch einzeln betreten werden dürfen.

Gehen Sie deshalb bitte wie folgt vor: Nutzen Sie den Vorteil, Ihr Kfz-Kennzeichen hier bei uns online über www.strassenverkehrsamt.de zu kaufen und sich per DHL nach Hause schicken zu lassen.

Bitte rufen Sie nach Erhalt der Kennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle an und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Hierzu bringen Sie dann Ihre online erworbenen Kfz-Kennzeichen mit.

Die jeweiligen Telefonnummern aller Zulassungsstellen können Sie ebenfalls hier bei uns auf www.strassenverkehrsamt.de in Erfahrung bringen. Halten Sie sich bitte unbedingt an diese Vorgehensweise und selbstverständlich auch an die Verhaltensregeln der jeweiligen Zulassungsstelle, um eine zunehmende Verbreitung des Corona Virus zu verhindern - und kommen Sie BITTE AUF KEINEN FALL OHNE TERMIN!

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